Ein Pflegekind in Ihrer Familie – eine Aufgabe für Sie?

  • Haben Sie Sich schon einmal mit dem Gedanken auseinandergesetzt, ein Kind zu adoptieren oder als Pflegekind aufzunehmen?
  • Möchten Sie eine Familie gründen oder Ihre Familie erweitern?
  • Suchen Sie vielleicht gerade nach einer neuen beruflichen Aufgabe in Ihrem Leben?
  • Ob sie nun ein Paar, eine Einzelperson, eine Familie mit kleinen oder älteren Kindern sind,
  • Wenn sie Freude am Zusammenleben mit Kindern und Jugendlichen haben, können Sie sich als Pflegefamilie bewerben.
  • Eine pädagogische Ausbildung ist keine Voraussetzung, kann aber ebenso eine Hilfe sein wie Erziehungserfahrung.     

Kinder suchen Eltern – Jugendliche brauchen Begleiter

  • Viele Kinder und Jugendliche können nicht bei ihren Eltern leben, weil diese aus Krankheitsgründen, wegen psychischer oder sozialer Krisen, Suchtproblemen oder aus anderen Gründen die Versorgung und Erziehung nicht wahrnehmen können.
  • Diese Kinder und Jugendliche suchen Pflegeeltern, bei denen sie für einen begrenzten Zeitraum oder dauerhaft leben können. Die Aufnahme von Pflegekindern kann also eine vorübergehende Aufgabe oder manchmal auch eine Alternative zur Adoption sein.     

 Pflegeformen

Kurzzeitpflege / Ergänzungspflege

  • Kurzzeitpflege ist ein zeitlich begrenztes Pflegeverhältnis für einige Tage, Wochen oder Monate wenn Eltern, z.B. wegen eines Krankenhausaufenthaltes, einer Kur oder Therapie ausfallen.
    Sie kann aber auch eine regelmäßige Ergänzung bei immer wieder auftretenden Ausfällen der Eltern sein.
  • Sie übernehmen in dem Fall eine Art Patenschaft für ein Kind. Der zeitliche Rahmen ist in der Regel absehbar

 Bereitschaftspflege

  • Bereitschaftspflegefamilien stehen zur sofortigen Aufnahme eines Kindes in akute Krisenzeiten jederzeit zur Verfügung. Sie betreuen und beobachten ein Kind für einige Tage, Wochen oder Monate.
  • Bereitschaftspflege ist eine Zwischenstation, in der das Kind zur Ruhe kommen muss und geklärt wird,
    - ob es in die eigene Familie zurückkehrt
    - oder in ein Heim
    - oder in eine Dauerpflegefamilie vermittelt wird.

Dauerpflege

Dauerpflege ist eine familienergänzende oder ersetzende Hilfe für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige.

  • Die Wahl der Pflegeeltern richtet sich nach den Bedürfnissen und der Persönlichkeit des Kindes.
  • Pflegeeltern lernen das Pflegekind über mehrere Wochen oder Monate kennen um zu prüfen, ob ein gegenseitiges Sympathieverhältnis entstehen kann.

In Absprache mit den Eltern wird möglichst vor der Inpflegegabe eine Zielvereinbarung getroffen, ob

  • das Kind in einem absehbaren Zeitraum zu seinen Eltern zurückkehren oder
  • ob das Kind oder der Jugendliche dauerhaft in der Pflegefamilie aufwachsen soll.

Wir machen Sie fit

  • In einem Vorbereitungsseminar erfahren Sie zusammen mit anderen Bewerbern mehr über die pädagogischen und psychologischen Hintergründe und rechtlichen Grundlagen eines Pflege- oder Adoptionsverhältnisses. In anschließenden Gesprächen schätzen Sie selbst die Möglichkeiten und Grenzen Ihrer Familie ein und besprechen mit uns weitere Perspektiven.      

 Wir Mitarbeiter des Jugendamtes übernehmen

  • die Vermittlung,
    beraten Sie in Erziehungsfragen,
    vermitteln therapeutische Hilfen und Kontakte zu anderen Institutionen.
  • Durch regelmäßige Veranstaltungen und Familienbildungsmaßnahmen bieten wir Möglichkeiten zu weiteren Qualifikationen und zum gegenseitigen Austausch.

Wir erwarten:

  • Bereitschaft und Offenheit, sich auf eine neue Familiensituation einzustellen
  • Körperliche und seelische Gesundheit, psychische Belastbarkeit
  • Stabilität der Partnerschaft, der Lebensverhältnisse
  • Bereitschaft zur vertrauensvollen Zusammenarbeit mit Mitarbeitern des Jugendamtes und anderen Institutionen
  • Würdigung der Lebensgeschichte und der Herkunftsfamilie des Kinde

Sind Sie interessiert?

Sicher haben Sie noch weitere Fragen.
Wir beraten Sie gerne.
Ihr Mitarbeiterteam des Pflegekinderdienstes.

Weitere Kontaktadressen: 
Tages- und Pflegeeltern. e.V., Kluser Str. 35, 58511 Lüdenscheid

Rechtsgrundlagen

  • Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz/KJHG)

Formulare und Informationen

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Zuständige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Esma Akelma

Herr Fabian Eickhoff

Frau Angèle Espermann-Jansen

Frau Vera Volmerg