Ambulanter Dienst
Der Ambulante Dienst des Jugendamtes bietet Lüdenscheider Erziehungsberechtigten, Kindern und Jugendlichen kompetente pädagogische Unterstützung in unterschiedlichen Lebensphasen.
Die Leistungen des ambulanten Dienstes sind nicht von außen buchbar, sondern unterliegen der Hilfeplanung des § 36 SGB VIII.
Die gesetzlichen Grundlagen der Arbeit des Ambulanten Dienstes sind im SGB VIII festgelegt, insbesondere in § 27 (2) (erzieherischer Bedarf im Einzelfall), § 30 (Erziehungs-beistand) und § 31 (Sozialpädagogische Familienhilfe).
Die genannten Hilfen zielen in erster Linie auf die Stärkung von Eltern in ihrer Erziehungskompetenz, bis eine dem Entwicklungsstand des Kindes angemessene Erziehung, Versorgung und Förderung ohne professionelle Hilfe wieder möglich ist und die schrittweise Verselbstständigung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen ab.
Es handelt sich um besonders intensive und vielgestaltige Angebote, die auf die individuellen Bedürfnisse der Familien im Rahmen des Hilfeplan-Verfahrens abgestimmt werden. Jede Familie soll so viel Unterstützung wie nötig, aber auch so wenig wie möglich erfahren. Wir leisten Hilfe zur Selbsthilfe.
Der Allgemeine Soziale Dienst leistet Unterstützung bei der Vermittlung der Hilfen.