Witwenrentenabfindung bei Wiederheirat

Witwen oder Witwer, die eine Hinterbliebenenrente beziehen, haben nach Wiederheirat keinen Anspruch mehr auf diese Rente. Sie können aber eine Abfindung beantragen, die das 24-fache des aktuellen monatlichen Rentenbetrages ausmacht.

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten www.deutsche-rentenversicherung.de/westfalen  und www.deutsche-rentenversicherung.de/bund.

 

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Familienstammbuch oder Heiratsurkunde
  • die letzte Rentenanpassungsmitteilung
  • Bankverbindung (IBAN und BIC)

Rechtsgrundlagen

  • Sozialgesetzbuch (SGB)

Zuständige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Vorsprache nur noch nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.

Frau Bongaarts

Vorsprache nur noch nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.

Frau Gutmann-Stauber

Vorsprache nur noch nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.

Frau Morgenschweis

Vorsprache nur noch nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.

Frau Saiti