Witwenrentenabfindung bei Wiederheirat
Witwen oder Witwer, die eine Hinterbliebenenrente beziehen, haben nach Wiederheirat keinen Anspruch mehr auf diese Rente. Sie können aber eine Abfindung beantragen, die das 24-fache des aktuellen monatlichen Rentenbetrages ausmacht.
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten www.deutsche-rentenversicherung.de/westfalen und www.deutsche-rentenversicherung.de/bund.
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Familienstammbuch oder Heiratsurkunde
- die letzte Rentenanpassungsmitteilung
- Bankverbindung (IBAN und BIC)