Rentenantrag: Waisenrente
Waisenrente können Kinder beantragen, deren Vater oder Mutter verstorben ist, wenn der/die Verstorbene mindestens 5 Jahre (60 Mon.) Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung zurückgelegt hat. Waisenrente wird an minderjährige Kinder gezahlt und darüber hinaus bis zum 27. Lebensjahr, wenn sich das Kind noch in Schul-, Fachschul- oder Berufsausbildung befindet. Auch Geschwister, Enkel, Stief- oder Pflegekinder eines Verstorbenen können Anspruch auf Waisenrente haben, wenn sie in seinem Haushalt gelebt haben oder überwiegend von ihm unterhalten wurden.
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf den Internetseiten der Deutschen Rentenversicherung Westfalen und der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Eine Antragstellung kann nur nach vorheriger Terminabsprache erfolgen.
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Krankenkassenkarte d. Waisen
- Bankverbindung (IBAN und BIC)
- Sterbeurkunde
- eigene Geburt- oder Abstammungsurkunde
- Rentenbescheid/Rentenanpassungsmitteilung d. Verstorbenen, falls bereits Rentner
- alle Rentenversicherungsunterlagen des Verstorbenen, falls noch nicht Rentner
- Lehrvertrag, Lehrprüfungszeugnis, Gesellenbrief des Verstorbenen
- eigene Rentenversicherungsnummer und Rententräger des Antragstellers (falls schon vorhanden)
- Schulbescheinigung oder Lehrvertrag der volljährigen Waise
- Wehr-/Zivildienstbescheinigung der volljährigen Waise (falls zutreffend)
- Steueridentifikationsnummer der Waisen
- Vollmacht, falls ein Beauftragter den Antrag für die volljährige Waise stellt