Unterschriftsbestätigungen für Zeugenerklärungen in Rentenangelegenheiten
Sie erhalten Informationen über die amtliche Unterschriftenbestätigung in Rentenangelegenheiten.
Wer zur Vorlage bei einem Rentenversicherungsträger für eine andere Person eine Zeugenerklärung abgeben soll oder eine eidesstattliche Versicherung in eigener Sache abgibt, muss seine Unterschrift hierzu von einer amtlichen Stelle bestätigen lassen. Diese Bestätigungen werden in der Sozialversicherungsabteilung gebührenfrei vorgenommen
Wer zur Vorlage bei einem Rentenversicherungsträger für eine andere Person eine Zeugenerklärung abgeben soll oder eine eidesstattliche Versicherung in eigener Sache abgibt, muss seine Unterschrift hierzu von einer amtlichen Stelle bestätigen lassen. Diese Bestätigungen werden in der Sozialversicherungsabteilung gebührenfrei vorgenommen