Unterschriftsbestätigungen für Zeugenerklärungen in Rentenangelegenheiten

Sie erhalten Informationen über die amtliche Unterschriftenbestätigung in Rentenangelegenheiten.

Wer zur Vorlage bei einem Rentenversicherungsträger für eine andere Person eine Zeugenerklärung abgeben soll oder eine eidesstattliche Versicherung in eigener Sache abgibt, muss seine Unterschrift hierzu von einer amtlichen Stelle bestätigen lassen. Diese Bestätigungen werden in der Sozialversicherungsabteilung gebührenfrei vorgenommen

Notwendige Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass

Rechtsgrundlagen

  • Sozialgesetzbuch (SGB)

Zuständige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Vorsprache nur noch nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.

Frau Bongaarts

Vorsprache nur noch nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.

Frau Gutmann-Stauber

Vorsprache nur noch nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.

Frau Morgenschweis

Vorsprache nur noch nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.

Frau Saiti