Pflichtversicherung für Selbständige (Rentenversicherung)
Wer kann und wer muss Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung leisten? Hier können Sie sich informieren.
Wer sich selbständig macht, kann auf Antrag Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung entrichten. Für bestimmte Berufsgruppen ist die Pflichtversicherung vorgeschrieben. Auskünfte über Beitragshöhen, Voraussetzungen und Auswirkungen der Pflichtversicherung erteilt die Sozialversicherungsabteilung. Ggf. wird hier ein Antrag aufgenommen.
Außerdem können Auskünfte am Sprechtag der Rentenversicherungsträger bei der IKK classic, Weststr. 28 - 32, 58509 Lüdenscheid eingeholt werden. Die notwendige Terminvergabe erfolgt unter der Telefonnummer: 0231 - 20647333.
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Rentenversicherungsunterlagen
- Versicherungsverlauf (falls vorhanden)
- Bankverbindung (IBAN und BIC)