Kurantrag für Arbeiter (Teilhabe am Arbeitsleben)

Sie sind Arbeiter und benötigen eine Kur? Wenden Sie sich bitte für weitere Informationen an die Sozialversicherungsabteilung.

Zuständig ist die Rentenversicherungsanstalt, an die der letzte Rentenversicherungsbeitrag entrichtet wurde. Der Antrag wird mit dem/der Versicherten in der Sozialversicherungsabteilung oder bei der zuständigen Krankenkasse aufgenommen.

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Rentenversicherungsunterlagen
  • Attest vom behandelnden Arzt
  • ggf. letzte Lohn- oder Gehaltsabrechnung
  • ggf. letzter Bewilligungsbescheid vom Arbeitsamt
  • ggf. Nachweis der Krankenkasse über die Höhe des Krankengeldes
  • Bankverbindung (IBAN und BIC)
  • Aufstellung Krankmeldungen der letzten 12 Monate

Rechtsgrundlagen

  • Sozialgesetzbuch (SGB)

Zuständige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Vorsprache nur noch nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.

Frau Bongaarts

Vorsprache nur noch nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.

Frau Gutmann-Stauber

Vorsprache nur noch nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.

Frau Morgenschweis

Vorsprache nur noch nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.

Frau Saiti