Kontoklärung Rentenversicherung
Hier werden Fragen zu Ihrem Rentenkonto geklärt.
Ist ein Rentenversicherungskonto nicht vollständig oder fehlerhaft, so muss es geklärt werden, um später eine zügige Rentenantragsbearbeitung sicherzustellen. Fehlende Zeiten werden ergänzt, Fehler korrigiert. Bitte entsprechende Nachweise vorlegen.
Eine Kontoklärung kann auch im Rahmen eines Versorgungsausgleichs (Ehescheidung) notwendig werden. Dann geht es um Rentenversicherungszeiten, die bis zum Ende der Ehezeit entstanden sind.
Es ist notwendig, sich vorab einen aktuellen Rentenversicherungsverlauf mit Lückenaufstellung zu beschaffen. Antragstellung: Sozialversicherungsabteilung
Eine Antragstellung kann nur nach vorheriger Terminabsprache erfolgen.
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- sämtliche Rentenversicherungsnachweise, Versicherungsverlauf (Anforderung über Sozialversicherungsabteilung möglich)
- Nachweise über Leistungen vom Arbeitsamt (falls zutreffend)
- Nachweise über Krankengeldbezug (falls zutreffend)
- Lehrvertrag, Lehrprüfungszeugnis, Gesellenbrief
- Nachweise über Schulzeiten ab dem 17. Lebensjahr
- Familienstammbuch oder Geburtsurkunden der Kinder (für Kindererziehungszeiten)