Kontoklärung Rentenversicherung (für Aussiedler)
Hier werden Fragen zu Ihrem Rentenkonto geklärt.
Wer einen Vertriebenenausweis besitzt oder als Spätaussiedler nach § 4 BVFG anerkannt ist, kann seine im Herkunftsland zurückgelegten Beschäftigungszeiten in der deutschen Rentenversicherung anerkennen lassen. Dies ist wichtig, um später eine zügige Rentenantragsbearbeitung sicherzustellen. Dazu müssen entsprechende Nachweise vorgelegt werden.
Vorab muss der Antragsteller einen Fragebogen zu den rentenrechtlichen Zeiten im Herkunftsland ausfüllen. Dieser Vordruck ist in der Sozialversicherungsabteilung erhältlich.
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Vertriebenenausweis oder Spätaussiedlerbescheinigung
- sämtliche deutschen Rentenversicherungsunterlagen oder Versicherungsverlauf
- Nachweise über Eingliederungshilfe, Arbeitslosengeld, Krankengeld u. ä.
- Nachweise über Beschäftigung im Herkunftsland (Arbeitsbuch/Legitimationsbuch/Arbeitsbescheinigungen)
- Nachweise über Schulzeiten ab dem 17. Lebensjahr
- Nachweise über Berufsausbildung/Fachschulen (Diplom)
- ggf. Nachweise über Verschleppung/Kommandanturüberwachung (ehem. Sowjetunion)
- Geburtsurkunden der Kinder oder Familienbuch (für Kindererziehungszeiten)
- Sprachkursnachweise
- ggfs. Militärdienstbescheinigung