Kindererziehungszeiten / Kinderberücksichtigungszeiten zur Rentenversicherung

Informationen über die Gutschrift von Beitragszeiten und Berücksichtigungszeiten für Kindererziehung im Rentenversicherungskonto erhalten Sie hier.

Im Rentenversicherungskonto werden für Zeiten der Kindererziehung auf Antrag Beitragszeiten und Berücksichtigungszeiten gutgeschrieben. Im Normalfall kommt dies der Mutter zugute. Sollten diese Zeiten stattdessen dem Vater gutgeschrieben werden, so ist ( im voraus ) eine gemeinsame Erklärung beider Eltern erforderlich.

Antragstellung und Entgegennahme von Erklärungen: Sozialversicherungsabteilung

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Familienstammbuch oder Geburtsurkunden der Kinder
  • Rentenversicherungsunterlagen
  • Versicherungsverlauf (falls vorhanden)

Rechtsgrundlagen

  • Sozialgesetzbuch (SGB)

Formulare und Informationen

Zuständige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Vorsprache nur noch nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.

Frau Bongaarts

Vorsprache nur noch nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.

Frau Gutmann-Stauber

Vorsprache nur noch nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.

Frau Morgenschweis

Vorsprache nur noch nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.

Frau Saiti