Kindererziehungszeiten / Kinderberücksichtigungszeiten zur Rentenversicherung
Informationen über die Gutschrift von Beitragszeiten und Berücksichtigungszeiten für Kindererziehung im Rentenversicherungskonto erhalten Sie hier.
Im Rentenversicherungskonto werden für Zeiten der Kindererziehung auf Antrag Beitragszeiten und Berücksichtigungszeiten gutgeschrieben. Im Normalfall kommt dies der Mutter zugute. Sollten diese Zeiten stattdessen dem Vater gutgeschrieben werden, so ist ( im voraus ) eine gemeinsame Erklärung beider Eltern erforderlich.
Antragstellung und Entgegennahme von Erklärungen: Sozialversicherungsabteilung
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Familienstammbuch oder Geburtsurkunden der Kinder
- Rentenversicherungsunterlagen
- Versicherungsverlauf (falls vorhanden)