Freiwillige Beitragszahlung (Rentenversicherung)

Sie interessieren sich für eine freiwillige Beitragszahlung in die Rentenversicherung? Dann lesen Sie weiter.

Wer in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht versicherungspflichtig ist, kann jederzeit freiwillige Beiträge einzahlen (es sei denn, er wäre z.B. als Beamter versicherungsfrei). Diese Berechtigung hat jeder Deutsche, egal, wo er sich aufhält, und jeder Ausländer, der sich in Deutschland aufhält.

Auskünfte und Antragstellung: Sozialversicherungsabteilung

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bankverbindung (Kontonummer)
  • Rentenversicherungsunterlagen
  • Versicherungsverlauf (falls vorhanden)

Rechtsgrundlagen

  • Sozialgesetzbuch (SGB)

Zuständige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Vorsprache nur noch nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.

Frau Bongaarts

Vorsprache nur noch nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.

Frau Gutmann-Stauber

Vorsprache nur noch nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.

Frau Morgenschweis

Vorsprache nur noch nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.

Frau Saiti