Freiwillige Beitragszahlung (Rentenversicherung)
Sie interessieren sich für eine freiwillige Beitragszahlung in die Rentenversicherung? Dann lesen Sie weiter.
Wer in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht versicherungspflichtig ist, kann jederzeit freiwillige Beiträge einzahlen (es sei denn, er wäre z.B. als Beamter versicherungsfrei). Diese Berechtigung hat jeder Deutsche, egal, wo er sich aufhält, und jeder Ausländer, der sich in Deutschland aufhält.
Auskünfte und Antragstellung: Sozialversicherungsabteilung
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Bankverbindung (Kontonummer)
- Rentenversicherungsunterlagen
- Versicherungsverlauf (falls vorhanden)