Rentenantrag: Erwerbsminderungsrente
Erwerbsminderungsrente kann beantragen, wer teilweise oder voll erwerbsgemindert ist und die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt.
Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen sind in der Regel erfüllt, wenn Sie mindestens fünf Jahre versichert sind und in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit belegt haben.
Unter bestimmten Gegebenheiten kann die Wartezeit von fünf Jahren vorzeitig erfüllt sein oder der Fünfjahreszeitraum sich verschieben.
Auskünfte hierüber können Sie in der Sozialversicherungsabteilung erhalten.
Eine Antragstellung kann nur nach vorheriger Terminabsprache erfolgen.
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Bankverbindung (IBAN und BIC)
- Familienstammbuch bzw. wenn nicht vorhanden Heiratsurkunde und Geburtsurkunden aller Kinder
- Krankenkassenkarte
- Versicherungsverlauf des Rententrägers mit der Aufstellung Ihrer versicherungsrechtlichen Zeiten
- Nachweise über Leistungen vom Arbeitsamt (falls zutreffend)
- Nachweise über Krankengeldbezug (falls zutreffend)
- Lehrvertrag, Lehrprüfungszeugnis, Gesellenbrief
- Nachweise über Schulzeiten ab dem 17. Lebensjahr
- Nachweise über ausländische Versicherungszeiten
- Angaben zu Krankenhausaufenthalten aus den letzten Jahren
- Angaben über Kur- und Reha-Maßnahmen der letzten Jahre
- Anschriften und Tel.-Nr. aller behandelnden Ärzte
- Unterlagen zu Unfällen (falls zutreffend)
- Aktenzeichen von anderen Renten (falls zutreffend)
- Aktenzeichen von anderen Leistungen z.B. Mietzuschuss (falls zutreffend)
- Schwerbehindertenfeststellungsbescheid (falls zutreffend)
- Lebenslauf, Beschäftigungsübersicht
- Steueridentifikationsnummer