Beitragserstattung Rentenversicherung
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Beiträge aus der Rentenversicherung erstattet bekommen. Hier erfahren Sie mehr.
Wer als Beamter auf Lebenszeit nicht mehr zur freiwilligen Rentenversicherung berechtigt ist und vor Übernahme ins Beamtenverhältnis weniger als 5 Jahre (60 Mon.) Beitragszeiten in der Rentenversicherung hat, kann sich diese Beiträge auf Antrag von der Rentenversicherungsanstalt erstatten lassen, da er hieraus keinen Anspruch auf Altersrente hat.
Das gleiche gilt für Personen, die bereits das Regelalter erreicht haben und bisher weniger als 60 Beitragsmonate erfüllt haben und für Hinterbliebene, wenn ein verstorbener Versicherter vor seinem Tod weniger als 5 Jahre (60 Mon.) Beitragszeiten erreicht hat.
Antragstellung: Sozialversicherungsabteilung
Eine Antragstellung kann nur nach vorheriger Terminabsprache erfolgen.
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- sämtliche Rentenversicherungsunterlagen
- Versicherungsverlauf (falls vorhanden)
- Bankverbindung (IBAN und BIC)
- Ernennungsurkunden (bei Beamten)
- Sterbeurkunde (bei Hinterbliebenen)
- ggf. Angaben zu Beitragszahlungen an ausländische Versicherungsträger