Beglaubigungen für Rentenzwecke

In einigen Fällen benötigen Sie beglaubigte Kopien in Rentenangelegenheiten.
Wir helfen Ihnen weiter.

Wer zur Vorlage bei einem Rentenversicherungsträger beglaubigte Kopien von Unterlagen benötigt, kann diese Beglaubigungen gebührenfrei in der Sozialversicherungsabteilung vornehmen lassen.

Notwendige Unterlagen

Original und Kopie der betreffenden Unterlage

Rechtsgrundlagen

  • Sozialgesetzbuch (SGB)

Zuständige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Vorsprache nur noch nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.

Frau Bongaarts

Vorsprache nur noch nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.

Frau Gutmann-Stauber

Vorsprache nur noch nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.

Frau Morgenschweis

Vorsprache nur noch nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.

Frau Saiti