Hier erhalten Sie Informationen zum Antrag auf Altersrente.

  • Anträge auf Regelaltersrente

 

  • Anträge auf vorzeitige Altersrenten:

         - für Schwerbehinderte oder Erwerbsunfähige (frühestens ab 60.Lebensjahr)

         - für langjährig Versicherte (frühestens ab 63.Lebensjahr)

         - für besonders langjährig Versicherte

 

Antragstellung ca. 4 – 5 Monate vor Rentenbeginn

Eine Antragstellung kann nur nach vorheriger Terminabsprache erfolgen.

Auskünfte über Voraussetzungen für die einzelnen Rentenarten und bezüglich der Antragstellung erhalten Sie in der Sozialversicherungsabteilung.

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Familienstammbuch bzw. wenn nicht vorhanden: Heiratsurlunde und Geburtsurkunden aller Kinder, die in Ihrem Haushalt aufgewachsen sind, also auch Stief-, Adoptiv-, Pflege- und Enkelkinder
  • Bankverbindung (also IBAN und BIC-Nummer)
  • Krankenkassenkarte
  • Versicherungsverlauf des Rententrägers mit der Aufstellung Ihrer versicherungsrechtlichen Zeiten
  • Falls Sie Beamter / Beamtin waren: das Festsetzungsblatt über die ruhegahaltsfähigen Dienstzeiten
  • Nachweise über Schulzeiten nach Vollendung des 17. Lebensjahres, falls Sie zu diesem Zeitpunkt noch in Schulausbildung waren
  • Unterlagen über die Berufsausbildung (z.B. Lehrvertrag, Ausbildungs- / Gesellenprüfungszeugnis)
  • Schwerbehindertenausweis
  • Angaben darüber, ob Sie weitere Einkünfte haben (z.B. Rente jedweger Art, Arbeitsverdienst, Lohnersatzleistungen (z.B. von der Krankenkasse oder der Agentur für Arbeit / des Jobcenters), Versorgungsbezüge, Wohngeld etc.) bitte schriftliche Nachweise mitbringen
  • Altersteilzeitvertrag
  • Nachweise über ausländische Versicherungszeiten
  • Steueridentifikationsnummer

Rechtsgrundlagen

  • Sozialgesetzbuch (SGB)

Zuständige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Vorsprache nur noch nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.

Frau Bongaarts

Vorsprache nur noch nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.

Frau Gutmann-Stauber

Vorsprache nur noch nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.

Frau Morgenschweis

Vorsprache nur noch nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.

Frau Saiti