Verbraucherinsolvenzberatung
Sie wollen sich über die Möglichkeiten des Verbraucherkonkurses im Rahmen der Insolvenzordnung informieren? Dann lesen Sie bitte hier.
Die Schuldnerberatungsstelle bei der Stadt Lüdenscheid ist als geeignete Stelle im Sinne der Insolvenzordnung (InsO) anerkannt. Die Insolvenzordnung gibt überschuldeten Personen die Möglichkeit des sogenannten Verbraucherkonkurses und somit der Restschuldbefreiung.
Die Schuldnerberatung versucht auf der Grundlage eines Planes im außergerichtlichen Einigungsversuch zwischen Schuldner und Gläubiger einen Vergleich zu schließen. Scheitert der Vergleich, so kann der Schuldner die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und die Restschuldbefreiung bei Gericht beantragen.
Weitere Informationen zum Thema Verbraucherinsolvenzverfahren finden Sie hier:
Darüber hinaus erhalten Sie weitere Informationen auf den folgenden Seiten:
Notwendige Unterlagen
Nachweise über Einkommen, Vermögen und Schulden
Weitere erforderliche Unterlagen erfragen Sie bitte beim zuständigen Sachbearbeiter oder der zuständigen Sachbearbeiterin im Rahmen der Terminabsprache.
Zuständige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Andreas Leddy
Nur für Wohnort Lüdenscheid:
(Wohnorte Halver, Herscheid, Meinerzhagen, Schalksmühle und Kierspe siehe unten!)
Buchstaben D - I, P - Q und W - Z
Martin Sander
Nur für Wohnort Lüdenscheid:
(Wohnorte Halver, Herscheid, Meinerzhagen, Schalksmühle und Kierspe siehe unten!)
Buchstaben C, J - O
Alexander Steinhof
Nur für Wohnorte Halver, Herscheid, Meinerzhagen, Schalksmühle und Kierspe:
(Wohnort Lüdenscheid siehe oben!)