Wohngeld (Mietzuschuss)
Sie möchten nähere Informationen zur Gewährung von Wohngeld? Hier erfahren Sie mehr.
Wohngeld gibt es als Mietzuschuss und als Lastenzuschuss. Wohngeld erhält nur, wer einen Antrag stellt und die Voraussetzungen für die Wohngeldgewährung nachweist.
Einen Mietzuschussantrag können insbesondere Mieter einer Wohnung, Inhaber einer Genossenschaftswohnung, Untermieter, Bewohner einer Heimes, mietähnlich Nutzungsberechtigte sowie Eigentümer eines Mehrfamilienhauses (drei oder mehr Wohnungen) für die eigengenutzte Wohnung in diesem Haus stellen.
Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe ein Wohngeldanspruch besteht, hängt von drei Faktoren ab:
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der Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder
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der Höhe des Familieneinkommens und
- der Höhe der zuschussfähigen Miete.
Weitere Informationen zum Wohngeld finden Sie hier:
- Bundesministerium
- Landesministerium Nordrhein-Westfalen (mit Wohngeldrechner NRW und ausfüllbare Wohngeldvordrucke)
- Wohngeldrechner NRW (mit Online-Antragstellung)
Notwendige Unterlagen
Die für den Antrag auf Wohngeld erforderlichen Unterlagen sind von Ihrem speziellen Einzelfall abhängig. Diese nennt Ihnen Ihr Ansprechpartner bei der ersten Vorsprache.
Über den Link "Wohngeld - Notwendige Formulare" werden Sie auf die Seite des Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG) des Landes Nordrhein-Westfalens weitergeleitet. Dort finden Sie alle notwendigen Vordrucke zur Wohngeldbeantragung, die auf der Seite direkt online ausfüllbar sind.
Öffnen Sie dazu bitte den genannten Link. Sie werden auf die Seite entsprechend weitergeleitet.
Sämtliche Vordrucken finden Sie auf der Seite unter dem Reiter "Wohngeld mit Hilfe von Antragsvordrucken per Post beantragen"
Formulare und Informationen
- Wohngeld - Wohngeldrechner NRW mit Online-Antragstellung (www.wohngeldrechner.nrw.de/)
- Wohngeld - Notwendige Formulare
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Bildungspaket - Infoflyer der Bundesregierung
[pdf, 958,93 Kilobyte]
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Wohngeld (Info nach DSGVO)
[pdf, 11,89 Kilobyte]