Lastenausgleich
Hinweis zur Abwicklung von Altfällen nach dem Lastenausgleichsgesetz
Das Lastenausgleichsgesetz ist durch das Kriegsfolgenbereinigungsgesetz mit Wirkung vom 01. Januar 1993 außer Kraft getreten. Bei Rückfragen zur Abwicklung von Altfällen wenden Sie sich bitte an:
Stadtverwaltung Dortmund
Gemeinsames Ausgleichsamt für die Stadt Dortmund, Stadt Hagen, Märkischer Kreis, Kreis Siegen-Wittgenstein und Kreis Olpe
Hoher Wall 5 – 7, 44122 Dortmund
Telefon: 02 31 / 50-0
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Stadt Dortmund.