Hier erfahren Sie mehr über die Unterbringung ausländischer Flüchtlinge in städtischen Übergangsheimen.

Aufgrund von landesrechtlichen Bestimmungen sind die Gemeinden verpflichtet, die Ihnen zugewiesenen ausländischen Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen. Bis zu einer anderweitigen Unterbringung oder Rückkehr in das Heimatland wird dieser Personenkreis in Lüdenscheid in Übergangsheimen untergebracht.

Rechtsgrundlagen

  • Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
  • Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG)
  • Landesaufnahmegesetz (LAufG)

Formulare und Informationen

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Zuständige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Herr Brensing

Sozialarbeiter

Herr Fachouridis

Frau Heitbreder

Sozialarbeiterin

Frau Cornelia Kohle

Frau Pieta

Sozialarbeiterin

Frau Preising

Katja Schrewe

Patricia Stahlschmidt