Anmeldung zu weiterführenden Schulen
Hier erhalten Sie Informationen zum Übergang von Schülerinnen und Schülern in die Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien und zur Gesamtschule (Klasse 5 bzw. 11).
Übergang in die Klasse 5:
Nach erfolgreichem Abschluss der vierten Klasse entscheiden die Erziehungsberechtigten auf der Basis der Grundschulempfehlung über den weiteren Bildungsweg ihrer Kinder. Die Erziehungsberechtigten melden ihre Kinder an der von ihnen gewählten Schule an. Gleichzeitig ist aber darauf hinzuweisen, dass es auch möglich sein kann, angemeldete Schülerinnen und Schüler abzulehnen, wenn die Aufnahmekapazität der gewählten Schule überschritten wird.
Die Aufnahmeentscheidung der Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien und der Gesamtschule wird den Erziehungsberechtigten durch die Schulen mitgeteilt. Durch die Anmeldung ihres Kindes an einer bestimmten Schule erwerben die Erziehungsberechtigten keinen Anspruch auf Einschulung in diese betreffende Schule.
Es ist notwendig, bei der Anmeldung folgende Unterlagen mitzubringen:
- die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienbuch
- das Original des Halbjahreszeugnisses der Klasse 4 mit der dort abgedruckten "Übergangsempfehlung". Dieses Zeugnis ist bei der Anmeldung abzugeben und wird nach der Aufnahmeentscheidung zurückgesandt.
- die von der Grundschule ausgestellten Anmeldescheine (im Original)
- die Gesamtschule bittet, die anzumeldenden Schülerinnen und Schüler vorzustellen
Übergang in die Klasse 11:
Hauptschülerinnen/Hauptschüler und Realschülerinnen/Realschüler, deren Eignung für den Übergang zur gymnasialen Oberstufe nach Abschluss des 10. Schuljahres festgestellt worden ist, können die Oberstufe eines Gymnasiums oder der Gesamtschule besuchen.
Es wird gebeten, die letzten drei Schulzeugnisse vorzulegen und die Schülerinnen und Schüler bei der Anmeldung vorzustellen.
Die Anmeldetermine und nähere Einzelheiten werden den Erziehungsberechtigten direkt von den Schulen mitgeteilt.
Formulare und Informationen
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Schulen - Anmeldung zu weiterführenden Schulen (Info nach DSGVO)
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