Ganztagsgrundschule
Die Offene Ganztagsgrundschule wird in allen städtischen Grundschulen, von verschiedenen Trägern, angeboten. Geöffnet ist die Offene Ganztagsgrundschule Montag bis Freitag von 11.30 Uhr bis 16.00 Uhr; in einem Teil der Schulferien ist ebenfalls eine Betreuung vorgesehen.
Elternbeitrag
Für die Teilnahme (Betreuung des Kindes außerhalb des Unterrichtes) ist ein Elternbeitrag zu zahlen, dessen Höhe sich nach der Elternbeitragsstaffelung gemäß Ratsbeschluss vom 11.03.2019 bemisst. Die Beitragsstaffelung ist auf das Brutto-Jahreseinkommen ausgerichtet. Die Beitragsfähigkeit ist aufgrund des Elterneinkommens zu prüfen und der von den Eltern zu leistende Beitrag ist festzusetzen. Die Prüfung der Beitragsfähigkeit und die Ermittlung des Elternbeitrages, nach der Satzung der Stadt Lüdenscheid über die Erhebung von Elternbeiträgen in der jeweils gültigen Fassung, erfolgt durch den Fachdienst Schule und Sport.
Die monatlichen Elternbeiträge liegen zwischen 0,00 € und 141,00 €.
Die Höhe der Elternbeiträge und die Voraussetzungen für eine Befreiung von den Elternbeiträgen entnehmen Sie bitte der folgenden Übersicht.
Stufen neu |
Jahres-einkommen (Brutto) |
Eltern- beitrag ab Schuljahr 2022/2023 |
Reduzierung des Brutto-Jahreseinkommens um 50 % |
Elternbeitrag Geschwisterkind ab Schuljahr 2022/2023
|
---|---|---|---|---|
1 |
bis 35.000 € |
0,00 € |
bis 17.500 € |
0,00 € |
2 |
bis 40.000 € |
16,00 € |
bis 20.000 € |
0,00 € |
3 |
bis 45.000 € |
26,00 € |
bis 22.500 € |
0,00 € |
4 |
bis 50.000 € |
37,00 € |
bis 25.000 € |
0,00 € |
5 |
bis 55.000 € |
49,00 € |
bis 30.000 € |
0,00 € |
6 |
bis 60.000 € |
60,00 € |
bis 30.000 € |
0,00 € |
7 |
bis 65.000 € |
73,00 € |
bis 35.000 € |
0,00 € |
8 |
bis 70.000 € |
85,00 € |
bis 35.000 € |
0,00 € |
9 |
bis 75.000 € |
100,00 € |
bis 40.000 € |
16,00 € |
10 |
bis 87.500 € |
120,00 € |
bis 45.000 € |
26,00 € |
11 |
über 87.500 € |
141,00 € |
Entsprechend des um 50 % reduzierten Brutto-Jahreseinkommens (siehe ab Stufe 3) |
Einstufung entsprechend des um 50 % reduzierten Brutto-Jahreseinkommens (siehe ab Stufe 3) |
- Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II),
- Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII,
- Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
- Empfänger von Leistungen nach dem Wohngeldgesetz und
- Empfänger des Kinderzuschlags nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes werden,
für die Dauer des Leistungsbezugs, in die erste Einkommensstufe eingruppiert. - Bei einer nicht nur vorübergehenden Betreuung eines Kindes durch eine Hilfe nach §§ 33 oder 34 SGB VIII werden die Pflegeeltern bzw. der Träger der Einrichtung ebenfalls der Einkommensstufe 1 zugeordnet. Somit ist kein Beitrag zu entrichten.
Der Nachweis des Leistungsbezugs ist, auch fortlaufend, zu erbringen.
Geschwisterkinder
Besuchen zwei oder mehrere Geschwisterkinder eine Offene Ganztagsschule bzw. eine Offene Ganztagsschule und gleichzeitig eine Tageseinrichtung für Kinder in Lüdenscheid beziehungsweise nehmen eine geeignete Kindertagespflege in Anspruch, ist für das erste Kind, der volle Beitrag (100 %) zu entrichten. Für das 2. Kind wird bei der Beitragsberechnung die Hälfte des Jahresbruttoeinkommens zugrunde gelegt. Der Nachweis ist zu erbringen (beispielsweise Bescheid Elternbeitrag Tageseinrichtung für Kinder). Weitere Kinder sind beitragsfrei.
Beiträge für Geschwisterkinder im Überblick:
(gültig seit 01.08.2019)
2 Geschwisterkinder in der OGS |
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3 und weitere Geschwisterkinder in der OGS |
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1 Geschwisterkind in einer Kindertageseinrichtung / in der Kindertagespflege und 1 Geschwisterkind in der OGS |
in der OGS |
1 Geschwisterkind in einer Kindertageseinrichtung / in der Kindertagespflege und 2 oder mehr Geschwisterkinder in der OGS |
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2 Geschwisterkinder in einer Kindertageseinrichtung / in der Kindertagespflege und 1 oder mehr Geschwisterkinder in der OGS |
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Ferner besteht die Verpflichtung, am Mittagessen in den Schulen teilzunehmen
Die Kosten hierfür betragen derzeit zwischen 65,00 € und 77,00 € pro Kind und Monat.