Offene Ganztagsschule - Bildung, Betreuung, Erziehung
Zunehmend spielt auch der Nachmittag in der Grundschule eine Rolle im familiären Alltag.
Alle städtischen Grundschulen werden als Offene Ganztagsschule (OGS) mit außerunter-richtlichen Angeboten am Nachmittag durch verschiedene Träger geführt Geöffnet sind die Offenen Ganztagsgrundschulen in der Regel Montag bis Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr. Ab 11:30 Uhr sind die jeweiligen Träger für die außerunterrichtlichen Angebote am jeweiligen Standort.
Bis auf drei Wochen in den Sommerferien, zwischen Weihnachten und Neujahr und Konzeptionstagen ist die OGS auch während der beweglichen Ferientage sowie zu den üblichen Ferienzeiten grundsätzlich geöffnet.
Hier werden Lernzeiten/Hausaufgaben, wechselnde Arbeitsgemeinschaften, Freispiel, Aus-flüge und Gespräche angeboten. Zum Ganztagskonzept gehört ebenfalls, dass alle Kinder Mittag essen. Die Teilnahme am Mittagessen ist verpflichtend und kostenpflichtig. Die Kosten für das Mittagsessen sind separat zu zahlen (Preis derzeit zwischen 65,00 € und 77,00 €). Über die verschiedenen Befreiungsmöglichkeiten der Kosten der Mittagsverpflegung und dessen Antragstellung informiert Sie das pädagogisch tätige Personal der OGS gerne.
Für die Teilnahme am außerunterrichtliches Angebot der offenen Ganztagsschule (OGS ) ist ein Elternbeitrag zu zahlen, dessen Höhe sich nach der Elternbeitragsstaffelung gemäß Ratsbeschluss vom 11.03.2019 in Verbindung mit der Satzung vom 21.06.2022 zur Änderung der Satzung der Stadt Lüdenscheid über die Festsetzung und Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme an außerunterrichtlichen Angeboten im Rahmen der offenen Ganztags-schule im Primarbereich (Elternbeitragssatzung OGS) vom 15.06.2021 bemisst. Die Bei-tragsstaffelung ist auf das Brutto-Jahreseinkommen ausgerichtet. Die Beitragsfähigkeit ist aufgrund des Einkommens der/des Sorgeberechtigen zu prüfen und der von den/der Sorge-berechtigten zu leistende Beitrag ist festzusetzen. Die Prüfung der Beitragsfähigkeit und die Ermittlung des Elternbeitrages, erfolgt gemäß Satzung der Stadt Lüdenscheid über die Erhebung von Elternbeiträgen in der jeweils gültigen Fassung, ausschließlich durch den Fachdienst Schule und Sport.
Die monatlichen Elternbeiträge liegen zwischen 0,00 € und 141,00 €.
Die Höhe der Elternbeiträge und die Voraussetzungen für eine Befreiung von den Elternbeiträgen entnehmen Sie bitte der folgenden Übersicht.
Elternbeitragstabelle gültig ab 01.08.2022 für die Offenen Ganztagsschulen der Stadt Lüdenscheid
Stufen neu |
Jahres-einkommen (Brutto) |
Eltern- beitrag ab Schuljahr 2022/2023 |
Reduzierung des Brutto-Jahreseinkommens um 50 % |
Elternbeitrag Geschwisterkind ab Schuljahr 2022/2023
|
---|---|---|---|---|
1 |
bis 35.000 € |
0,00 € |
bis 17.500 € |
0,00 € |
2 |
bis 40.000 € |
16,00 € |
bis 20.000 € |
0,00 € |
3 |
bis 45.000 € |
26,00 € |
bis 22.500 € |
0,00 € |
4 |
bis 50.000 € |
37,00 € |
bis 25.000 € |
0,00 € |
5 |
bis 55.000 € |
49,00 € |
bis 30.000 € |
0,00 € |
6 |
bis 60.000 € |
60,00 € |
bis 30.000 € |
0,00 € |
7 |
bis 65.000 € |
73,00 € |
bis 35.000 € |
0,00 € |
8 |
bis 70.000 € |
85,00 € |
bis 35.000 € |
0,00 € |
9 |
bis 75.000 € |
100,00 € |
bis 40.000 € |
16,00 € |
10 |
bis 87.500 € |
120,00 € |
bis 45.000 € |
26,00 € |
11 |
über 87.500 € |
141,00 € |
Entsprechend des um 50 % reduzierten Brutto-Jahreseinkommens (siehe ab Stufe 3) |
Einstufung entsprechend des um 50 % reduzierten Brutto-Jahreseinkommens (siehe ab Stufe 3) |
- Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II),
- Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII,
- Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
- Empfänger von Leistungen nach dem Wohngeldgesetz und
- Empfänger des Kinderzuschlags nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes werden,
für die Dauer des Leistungsbezugs, in die erste Einkommensstufe eingruppiert. - Bei einer nicht nur vorübergehenden Betreuung eines Kindes durch eine Hilfe nach §§ 33 oder 34 SGB VIII werden die Pflegeeltern bzw. der Träger der Einrichtung ebenfalls der Einkommensstufe 1 zugeordnet. Somit ist kein Beitrag zu entrichten.
Der Nachweis des Leistungsbezugs ist, auch fortlaufend, zu erbringen.
Für die Beantragung von Leistungen nach dem Wohngeldgesetz, nach dem Bildungs- und Teilhabepaket und des Kinderzuschlags besuchen Sie bitte die Seiten:
Familienkassen – Kinderzuschlag
Geschwisterkinder
Besuchen zwei oder mehrere Geschwisterkinder eine Offene Ganztagsschule bzw. eine Offene Ganztagsschule und gleichzeitig eine Tageseinrichtung für Kinder in Lüdenscheid beziehungsweise nehmen eine geeignete Kindertagespflege in Anspruch, ist für das erste Kind, der volle Beitrag (100 %) zu entrichten. Für das 2. Kind wird bei der Beitragsberechnung die Hälfte des Jahresbruttoeinkommens zugrunde gelegt. Der Nachweis ist zu erbringen (beispielsweise Bescheid Elternbeitrag Tageseinrichtung für Kinder). Weitere Kinder sind beitragsfrei.
Beiträge für Geschwisterkinder im Überblick:
(gültig seit 01.08.2019)
2 Geschwisterkinder in der OGS |
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3 und weitere Geschwisterkinder in der OGS |
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1 Geschwisterkind in einer Kindertageseinrichtung / in der Kindertagespflege und 1 Geschwisterkind in der OGS |
in der OGS |
1 Geschwisterkind in einer Kindertageseinrichtung / in der Kindertagespflege und 2 oder mehr Geschwisterkinder in der OGS |
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2 Geschwisterkinder in einer Kindertageseinrichtung / in der Kindertagespflege und 1 oder mehr Geschwisterkinder in der OGS |
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Bei weitere Fragen zur Beitragsfestsetzung steht Ihnen gerne Ihr Fachdienst Schule und Sport zur Verfügung;
- Öffnungszeiten Fachdienst Schule und Sport
Montag: 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag: 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Besuche außerhalb der Sprechzeiten sind nach vorheriger telefonischer Vereinbarung mög-lich.
Frau Conradt – 0 23 51 17-24 62 – edda.conradt@luedenscheid.de,
zuständig für die OGS der Grundschulen: Adolf-Kolping, Bierbaum, Erwin-Welke, Knapper, Lösenbach, Pestalozzi, Tinsberg und West.
Frau Rudolf – 0 23 51 17-11 35 – regina.rudolf@luedenscheid.de,
zuständig für die OGS der Grundschulen: Ida Gerhardi, Otfried-Preußler, Parkstraße, We-felshohl und Wehberg
Bei weiteren Fragen zur
- An- und Abmeldungen an Offenen Ganztagsschulen und
- zur Mittagsverpflegung
wenden Sie sich bitte ausschließlich an das pädagogisch tätige Personal Ihrer Offenen Ganztagsschule.
Bitte besuchen Sie auch die Internetseiten der Schulen und der Maßnahmenträger.
Weitere Informationen und die Unterlagen zur Beitragsberechnung in den Offenen Ganztagsschule erhalten Sie ausschließlich bei der Grundschulanmeldung oder aber direkt bei Vertragsabschluss in der Offenen Ganztagsschule.