Neubestimmung des Geburtsnamens eines Kindes

In bestimmten Fällen kann der Familienname eines Kindes durch Erklärung beim Standesamt
neu bestimmt werden.
Da dieser Bereich sehr umfassend ist, sollten Sie sich durch das Standesamt beraten lassen.
Kosten
Die Beurkundung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung ist mit 30,00 Euro gebührenpflichtig.
Formulare und Informationen
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Satzung 3.14 Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen des Standesamtes (Gebührensatzung Standesamt)
[pdf, 33,08 Kilobyte]
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Standesamt (Info nach DSGVO)
[pdf, 11,47 Kilobyte]