Gewerbezentralregisterauskunft
Sie benötigen einen Gewerbezentralregisterauszug?
Im Gewerbezentralregister sind Bußgeldentscheidungen gegen Gewerbetreibende sowie die Versagung und der Widerruf von Gewerbeerlaubnissen eingetragen. Per Antrag können Sie Auskunft über die Sie betreffenden Eintragungen im Gewerbezentralregister bekommen.
Für sich selbst als natürliche Person muss der Antrag beim Bürgeramt von Ihnen selbst gestellt werden. Die Antragstellung durch eine andere (bevollmächtigte) Person ist nicht möglich!
Für juristische Personen muss der Antrag durch den gesetzlichen Vertreter der juristischen Person ebenfalls beim Bürgeramt gestellt werden. Bei der Antragstellung muss der Verwendungszweck angegeben werden.
Benötigen Sie die Auskunft unmittelbar für eine andere Behörde, dann geben Sie bitte den Antragsgegenstand, das Aktenzeichen und die Anschrift dieser Behörde an. Ihr Gewerbezentralregisterauszug wird dann automatisch dorthin geschickt.
Sie haben die Möglichkeit Ihr Gewerbezentralregisterauszug direkt online beim Bundesamt für Justiz zu beantragen. Dafür können Sie folgenden Link benutzen: Online-Beantragung Gewerbezentralregisterauszug
Hinweis: Der Auszug aus dem Gewerbezentralregister ist nicht zu verwechseln mit Auskünften aus der Gewerbezentraldatei.
Notwendige Unterlagen
Natürliche Personen:
Sie müssen persönlich vorsprechen und ein amtliches Ausweisdokument vorlegen (Personalausweis, Reisepass, ausländischer Pass).
Juristische Personen:
Der Antrag muss mit dem Nachweis der Vertretungsmacht (aktueller Handelsregisterauszug) gestellt werden. Auch ist ein amtliches Ausweisdokument vorzulegen (Personalausweis, Reisepass, ausländischer Pass).