Reisepass
Sie möchten verreisen und benötigen einen Reisepass?
Ob Sie für Ihr Reiseziel einen Reisepass oder ein Visum benötigen oder ob ein Personalausweis ausreicht, können Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes oder über die App "Sicher Reisen" nachlesen.
Zur Überprüfung der Identität, der Unterschriftsleistung und zur Abnahme der Fingerabdrücke ist die persönliche Vorsprache (auch von Kindern bzw. Säuglingen) erforderlich.
Die Fertigstellung des neuen Reisepasses durch die Bundesdruckerei dauert in der Regel 2 bis 6 Wochen.
Wenn es mal ganz schnell gehen muss, bieten wir den Express-Pass an.
Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeit des Reisepasses sechs Jahre, ansonsten zehn Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Können Sie zur Abholung nicht persönlich erscheinen, so besteht die Möglichkeit den Reisepass auch von einer von Ihnen schriftlich bevollmächtigten Person abholen zu lassen. Bitte bringen Sie Ihren alten Reisepass bei Abholung mit.
Auf Wunsch informieren wir Sie bei der Beantragung Ihres maschinenlesbaren Reisepasses über die zukünftige Dokumentennummer. Diese kann allerdings nur vorbehaltlich der fehlerfreien Produktion durch die Bundesdruckerei Berlin genannt werden.
Regelmäßig die Gültigkeit der Dokumente prüfen!
Der rechtzeitige Blick auf das Ausstellungsdatum erspart Ihnen Lauferei, Unannehmlichkeiten und zussätzliche Kosten.
Kosten
Sie sind 24 Jahre oder älter?
Die Gebühr für den Reisepass beträgt 60,00 €.
Sie sind noch keine 24 Jahre alt?
Die Gebühr für den Reisepass beträgt 37,50 €.
Die Gebühr ist bei der Antragstellung zu entrichten.
Der Zuschlag für einen Express-Pass beträgt 32,00 Euro.
Für Vielreisende besteht auch die Möglichkeit, einen Pass mit 48 Seiten auszustellen. Die Mehrkosten hierfür betragen 22,00 Euro.
Gebührenfrei ist die Berichtigung der Wohnortangabe.
Notwendige Unterlagen
Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich. Bitte bringen Sie Ihren bisherigen Reisepass, Kinderpass oder Personalausweis zur Antragstellung mit. Ebenfalls wird ein aktuelles biometrisches Lichtbild benötigt. Bitte beachten Sie hierzu die auf der Internetseite des Bundes hinterlegte Fotomustertafel.
Besonderheiten bei minderjährigen Passbewerbern/Innen.
Den Antrag für den Reisepass müssen die Personensorgeberechtigten stellen. Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine gleichlautende schriftliche Zustimmungserklärung der/des weiteren Personensorgeberechtigten und deren/dessen Personalausweis oder Pass vorzulegen. Ein Formular hierzu (Elternbescheinigung) finden Sie weiter unten auf dieser Seite. Ausnahmen zu dieser Regelung können Sie ebenfalls dem Formular entnehmen.
Hinweis:
Das Bürgeramt bietet einen zusätzlichen Service an. An einem Selbstbedienungsterminal im Bürgeramt können Sie für 6,00 Euro ein biometrisches Foto, Fingerabdrücke sowie Ihre Unterschrift selber erfassen. Dieses Foto wird nicht ausgedruckt, sondern direkt mit den anderen eingegebenen Daten in das Fachverfahren überspielt.
Für Säuglinge oder Kleinkinder ist das Selbstbedienungsterminal nicht geeignet.