Kinderreisepass
Sie benötigen für Ihr Kind einen Kinderreisepass?
Für Auslandsreisen benötigen Kinder unter 12 Jahren (auch Säuglinge) grundsätzlich einen Kinderreisepass. Antragssteller sind die Sorgeberechtigten des Kindes. Auf das persönliche Erscheinen eines Sorgeberechtigten kann verzichtet werden, wenn dieser die Elternbescheinigung unterschrieben hat und ein Ausweisdokument zum Unterschriftenvergleich vorgelegt wird. Die Anwesenheit des Kindes ist bei der Antragstellung erforderlich.
Der Kinderreisepass wird mit einer Gültigkeit von einem Jahr ausgestellt, längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Ein bereits abgelaufener Kinderreisepass ist ungültig und kann nicht verlängert werden. In diesem Fall muss ein neuer Kinderreisepass beantragt werden.
Sofern Sie eine längere Gültigkeit wünschen, muss ein Reisepass oder Bundespersonalausweis beantragt werden.
Wichtiger Hinweis für USA-Reisende:
Bitte beachten Sie, dass für die visafreie Einreise in die USA ein maschinenlesbarer Reisepass (ePass) beantragt werden muss.
Kosten
Für die Ausstellung eines Kinderreisepasses wird eine Gebühr in Höhe von 13 Euro erhoben; eine Verlängerung oder Aktualisierung kostet 6 Euro.
Die Gebühr ist bei der Antragstellung zu entrichten.
Gebührenfrei ist die Berichtigung der Wohnortangabe.
Notwendige Unterlagen
Es werden folgende Unterlagen von beiden Elternteilen benötigt:
- den eigenen Pass oder Ausweis
- die Geburtsurkunde des Kindes
- die Elternbescheinigung
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild des Kindes (Beachten Sie bitte dazu die auf der Internetseite des Bundes hinterlegte Fotomustertafel.)
Ausnahmen, z.B. wenn nur ein Elternteil das alleinige Sorgerecht ausübt, entnehmen Sie bitte dem Formular "Elternbescheinigung".
Weiterführende Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten der Bundesdruckerei, des Auswärtigen Amtes und der vom Bundesministerium des Innern eingerichteten Seite.