Untersuchungsberechtigungsschein
Sie beginnen eine Ausbildung und sind bei Ausbildungsbeginn noch nicht volljährig? Dann ist eine ärztliche Untersuchung erforderlich, für die Sie einen Untersuchungsberechtigungsschein nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz benötigen.
Jugendliche unter 18 Jahren müssen vor Beginn einer Berufsausbildung prüfen lassen, ob sie gesundheitlich in der Lage sind, den gewählten Beruf zu erlernen. Daher wird eine ärztliche Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz durchgeführt. Für diese Untersuchung bekommen Sie im Bürgeramt einen Untersuchungsberechtigungsschein ausgestellt, den Sie einem Arzt Ihrer Wahl vorlegen.
Die Antragstellung kann
- formlos schriftlich
- durch persönliche Vorsprache durch den/die Antragsteller/in oder Personensorgeberechtigten (Eltern, Vormund, Betreuer/in) oder
- online (Link weiter unten auf dieser Seite)
erfolgen. Der Hauptwohnsitz des/der Jugendlichen muss in Lüdenscheid liegen.
Bearbeitungsdauer
Bei persönlicher Vorsprache (Vorlage des Ausweises oder Reisepasses erforderlich) wird der Untersuchungsberechtigungsschein in der Regel sofort ausgehändigt.
Bei der Beantragung über das Onlineverfahren beträgt die Bearbeitungszeit zwischen drei und fünf Werktagen. Bitte beachten Sie zudem den Postversand.