Staatsangehörigkeits­ausweis

Aufgrund von personellen Veränderungen in der Einbürgerungsbehörde ist derzeit mit längeren Warte- und Bearbeitungszeiten zu rechnen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Sie benötigen einen Nachweis darüber, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen?

Der Staatsangehörigkeitsausweis wird deutschen Staatsangehörigen im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ausgestellt. Weitere Informationen erhalten Sie auch über die Internetseite des Bundesverwaltungsamtes in Köln.

Kosten

Es werden von Ihnen 51,00 € an Verwaltungsgebühren für die Ausstellung des Staatsangehörigkeitsausweises erhoben.

Notwendige Unterlagen

Informationen über die erforderlichen Unterlagen werden nach Terminvereinbarung gegeben.

 

Rechtsgrundlagen

  • Staatsangehörigkeitsgesetz in der derzeit gültigen Fassung sowie Artikel 116 Grundgesetz

Zuständige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Frau Latifaj

Herr Wegener