Sie benötigen eine Auskunft aus dem Melderegister?

Wenn Sie eine einfache Auskunft aus dem Melderegister wünschen, so müssen Sie diese schriftlich oder persönlich beantragen. Die einfache Melderegisterauskunft umfasst die Auskunft über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und die aktuelle Anschrift.

Wünschen Sie eine erweiterte Melderegisterauskunft, so ist diese auch schriftlich oder persönlich zu beantragen. Allerdings ist bei der Beantragung ein berechtigtes Interesse glaubhaft zu machen. Auskunft darf dann erteilt werden über: Tag und Ort der Geburt, frühere Vor- und Familiennamen, Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder nicht), Staatsangehörigkeiten, frühere Anschriften, Tag des Ein- und Auszugs, gesetzliche Vertreter sowie Sterbetag und –ort.

Werden von Ihnen Archivauskünfte (z.B. für Rentenzwecke) benötigt, so sind diese Anträge schriftlich zu stellen. Die Archivauskünfte umfassen keine Ahnenforschung.

Ab dem 01. November 2015 ist die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft nur zulässig, wenn die Auskunft verlangende Person oder Stelle erklärt, die Daten nicht für Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels zu verwenden.

Es sei denn,

  • die betroffene Person, über die eine Auskunft begehrt wird, hat gegenüber der Meldebehörde ihre generelle Einwilligung zur Übermittlung der Daten für diese Zwecke erteilt 

      oder

  • die um Auskunft verlangende Person oder Stelle erklärt gesondert, dass ihr eine Einwilligung der betroffenen Person auf die Einholung einer Melderegisterauskunft für Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels vorliegt. Der Meldebehörde ist in diesem Fall ein Prüfrecht vor Auskunftserteilung vorbehalten.

Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese in der Anfrage konkret anzugeben.

Bitte beachten Sie, dass ab dem 01.11.2015 aufgrund der Gesetzesänderung eine telefonische Melderegisterauskunft nicht mehr möglich ist.

Kosten

Die Kosten für die einfache Melderegisterauskunft betragen 11,00 € je Betroffenen, die für die erweiterte Melderegisterauskunft 15,00 € je Betroffenen.

Bei umfangreichen Melderegisterauskünften, z. B. Archivauskünften, belaufen sich die Kosten auf 50,00 € je Betroffenen. Sofern örtliche Ermittlungen erforderlich sind, beträgt die Gebühr 100,00 € je Betroffenen.

Die Gebühren für Melderegisterauskünfte werden im Voraus erhoben. Die Zahlung kann in Form von Verrechnungsschecks, Bargeld oder nachgewiesenen Überweisungen auf das

Konto 1040, Sparkasse Lüdenscheid, BLZ 458 500 05,
IBAN: DE12 4585 0005 0000 0010 40, BIC: WELADED1LSD

unter Angabe des Kassenzeichens 1051.9999999 erfolgen. Briefmarken werden nicht als Zahlungsmittel anerkannt.

Notwendige Unterlagen

Geben Sie bitte für alle Melderegisterauskünfte Vor- und Familiennamen, Geburtsdatum und eventuelle frühere Anschriften der gesuchten Person an.

Für erweiterte Auskünfte aus dem Melderegister sowie für Archivauskünfte muss ein rechtliches bzw. berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden. Dies kann z. B. durch die Vorlage eines Mahnbescheides oder sonstigen Vollstreckungstitels geschehen.

Rechtsgrundlagen

  • Bundesmeldegesetz

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Fachdienst Bürgeramt