Sie benötigen einen Personalausweis? 

Alle Deutschen, die das 16. Lebensjahr vollendet und Ihren Hauptwohnsitz in Lüdenscheid haben, sind verpflichtet einen gültigen Personalausweis zu besitzen und können diesen im Bürgeramt Lüdenscheid beantragen. Die Ausweispflicht gilt auch als erfüllt, wenn man im Besitz eines gültigen Reisepasses ist.

Auf Antrag kann auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres ein Personalausweis ausgestellt werden.Hierzu ist die Begleitung von mindestens einem Erziehungsberechtigten und das Einverständnis beider Elternteile notwendig. Obliegt das Sorgerecht nur einem Elternteil ist hierüber ein entsprechender Nachweis zu erbringen.

Bei Personen unter 24 Jahre beträgt die Gültigkeit des Personalausweises sechs Jahre, ansonsten zehn Jahre. Eine Verlängerung des Ausweises ist nicht möglich.

Eine Änderung der Personendaten (wie z.B. Namensänderung nach Eheschließung, Lebenspartnerschaft) ist nicht möglich. Hier muss ein neuer Personalausweis ausgestellt werden. Können Sie zur Abholung nicht persönlich erscheinen, so besteht die Möglichkeit, den Ausweis auch von einer von Ihnen schriftlich bevollmächtigten Person abholen zu lassen.

Bitte erfragen Sie vor Reisen ins Ausland ob ein Bundespersonalausweis anerkannt wird, da dieses nicht in allen Ländern der Fall ist.

Länder- und Reiseinformationen können Sie auf den Webseiten des Auswärtigen Amtes oder über die App "Sicher Reisen" nachlesen.

Hinweis bei Verlust und Wiederauffindung des Bundespersonalausweises!

Die Einreisebestimmungen einiger Länder sehen vor, dass die Einreise mit gestohlenen oder verloren gemeldeten Personalausweisen, selbst wenn die Wiederauffindung gemeldet wurde, nicht möglich ist.

Onlineausweisfunktion des Personalausweises (eID)

Ihr Personalausweis ist mit einem Chip ausgestattet. Dadurch können Sie Ihren Ausweis online verwenden und sich im Internet ausweisen, wenn Sie digitale Dienstleistungen nutzen möchten. So ist die Erledigung von Behördengängen oder geschäftlichen Angelegenheiten online möglich.

Für die eID Funktion erhalten Sie einen Pin-Brief nach Hause geschickt. Für die erstmalige Nutzung müsen Sie die dort mitgeteilte Transport-Pin in eine persönliche Pin-Nummer ändern. Hierzu benötigen Sie die AusweisApp, die Sie kostenlos auf den Internetseiten des Bundes unter https://www.ausweisapp.bund.de  erhalten.

Sie benötigen zur Nutzung

  • einen Internetzugang
  • den neuen Personalausweis mit eingeschalteter eID Funktion
  • die persönliche sechsstellige Geheimnummer (PIN)
  • ein geeignetes Smartphone bzw. einen PC mit Kartenlesegerät
  • AusweisApp2

Haben Sie Ihren Online-Ausweis noch nicht aktiviert oder die eigene PIN gesetzt, aber vergessen? Sie können die Onlineausweisfunktion innerhalb weniger Minuten bei uns im Bürgeramt einsatzbereit machen.

Seit Anfang 2022 geht das auch online mit dem Pin-Rücksetz-und Aktivierungsdienst. Der Pin-Rücksetzbrief kann über www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de kostenlos angefordert werden. Er enthält eine neue PIN für den Onlineausweis, einen Aktivierungscode und einen QR-Code für die automatische Aktivierung.

Weitere Informationen zum Personalausweis und der Onlinefunktion finden Sie auch unter www.personalausweisportal.de.

Kosten

Die Gebühr beträgt bei Personen über 24 Jahren 37,00 € und bei Personen unter 24 Jahren 22,80 €. Die Gebühr ist bei Antragstellung zu entrichten.

Weitere Einzelheiten zu den Gebühren des neuen Personalausweises entnehmen Sie bitte dem obigen Link zum Personalausweisportal.

Notwendige Unterlagen

Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich. Bitte bringen Sie Ihren bisherigen Bundespersonalausweis, Reisepass, Kinderreisepass oder Kinderausweis mit. Falls diese Dokumente nicht mehr vorhanden sind, wird der  Führerschein oder ein Zeuge über dem 18. Lebensjahr mit gültigem Ausweis in Verbindung mit  Geburtsurkunde- oder Heiratsurkunde benötigt.

Bitte bringen Sie ein aktuelles biometrisches Lichtbild in der Größe 45 x 35 mm mit. (Beachten Sie bitte dazu die auf der Internetseite des Bundes hinterlegte Fotomustertafel.)

Soweit vorhanden, legen Sie bitte auch Ihre Einbürgerungsurkunde,  Ihren Vertriebenenausweis oder die Spätaussiedlerbescheinigung vor.

Hinweis:

Das Bürgeramt bietet einen zusätzlichen Service an. An einem Selbstbedienungsterminal im Bürgeramt können Sie für 6,00 Euro ein biometrisches Foto, Fingerabdrücke sowie Ihre Unterschrift selber erfassen. Dieses Foto wird nicht ausgedruckt, sondern direkt mit den anderen eingegebenen Daten in das Fachverfahren überspielt.

Für Säuglinge oder Kleinkinder ist das Selbstbedienungsterminal nicht geeignet.

Rechtsgrundlagen

Bundespersonalausweisgesetz in der derzeit gültigen Fassung.

Zuständige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Fachdienst Bürgeramt