Wenn sich der Sitz oder die Art Ihres Gewerbes ändert, müssen Sie eine Gewerbeummeldung vornehmen. Hier erfahren Sie mehr dazu.

Eine schriftliche Gewerbeummeldung ist erforderlich, wenn der Betriebssitz innerhalb von Lüdenscheid verlegt wurde oder wenn die gewerbliche Tätigkeit erweitert oder verändert wird.

Die Bestätigung der Gewerbeummeldung erfolgt i. d. R. innerhalb von 7 Tagen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten der zuständigen Industrie- und Handelkammer sowie der Handwerkskammer Arnsberg.

Kosten

Die Kosten richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW).

Notwendige Unterlagen

Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltserlaubnis und die Bestätigung der Gewerbeanmeldung

Rechtsgrundlagen

  • Gewerbeordnung (GewO)
  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der §§ 14, 15 und 55 c der Gewerbeordnung (GewO)

Zuständige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Frau Pfeffer

Herr Presse