Gewerbeabmeldung
Sie möchten Ihr Gewerbe abmelden? Hier erfahren Sie mehr dazu.
In diesem Fall ist es ratsam, im Vorfeld der Antragstellung telefonisch mit der zuständigen Sachbearbeiterin/dem zuständigen Sachbearbeiter in Kontakt zu treten.
In einem solchen Telefonat kann Ihnen bereits mitgeteilt werden, welche Unterlagen von Ihnen für die Antragstellung mitzubringen sind bzw. ob eine persönliche Vorsprache in dem konkreten Fall unabdingbar ist.
Eine schriftliche Gewerbeabmeldung ist erforderlich, wenn der Betriebssitz in Lüdenscheid aufgegeben wird. Die Bestätigung der Gewerbeabmeldung erfolgt i. d. R. innerhalb von 7 Tagen.
Sollte nur eine gewerbliche Tätigkeit aufgegeben werden, ist keine Gewerbeabmeldung, sondern eine Gewerbeummeldung erforderlich.
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten der zuständigen Industrie- und Handelskammer sowie der Handwerkskammer Arnsberg.
Rechtsgrundlagen
- Gewerbeordnung (GewO)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der §§ 14, 15 und 55 c der Gewerbeordnung (GewO)