Genehmigung eines Spezialmarktes
Sie möchten einen Spezialmarkt veranstalten?
Auf einem Spezialmarkt dürfen nur vorher genau bestimmte Artikel zum Kauf angeboten werden. Um einen Spezialmarkt außerhalb der Geschäftszeiten durchführen zu können, bedarf es grundsätzlich einer Genehmigung durch das Ordnungsamt. Mit dieser Genehmigung erhalten der Betreiber und die Teilnehmer des Marktes Sonderrechte.
Notwendige Unterlagen
- schriftlicher Antrag
- vorläufige Aufstellerliste
- Mietvertrag / Sondernutzungserlaubnis für den Veranstaltungsort
- Führungszeugnis
- Gewerbezentralregisterauszug
- Bescheinigung in Steuersachen