Antrag auf Haltung eines gefährlichen Hundes
Sie haben einen sogenannten "gefährlichen" Hund? Dann lesen Sie bitte weiter.
Das Landeshundegesetz unterscheidet zwischen gefährlichen Hunden, Hunden bestimmter Rasse und großen Hunden. Zu den gefährlichen Hunden zählen:
-
Pittbull Terrier
-
American Staffordshire Terrier
-
Staffordshire Bullterrier
-
Bullterrier
-
Kreuzungen mit diesen Hunden.
Wenn Ihr Hund zu einer dieser Rassen gehört, benötigen Sie für die Haltung des Tieres eine ordnungsbehördliche Erlaubnis. Die gefährlichen Hunde dürfen grundsätzlich nur mit Leine und Maulkorb ausgeführt werden.
Notwendige Unterlagen
- Antrag auf Haltung eines gefährlichen Hundes
- Sachkundenachweis
- Mikrochipnummer
- Kopie der Tierhalterhaftpflichtversicherung
- polizeiliches Führungszeugnis (sh. Link unten "Weitere Informationen")