Sie haben Ihr Haus verkauft? Oder möchten eine Eigentumswohnung kaufen? Lesen Sie hier, was bei einem Eigentümerwechsel zu beachten ist.
Wenn Sie ein Grundstück kaufen oder verkaufen, wird das Grundstück vom Finanzamt ab dem 1. Januar des folgenden Jahres dem neuen Eigentümer zugerechnet.
Um private Verrechnungen zwischen dem alten und dem neuen Eigentümer hinsichtlich der Grundbesitzabgaben weitgehend überflüssig zu machen, bieten wir Ihnen die Umschreibung zum nächsten auf den wirtschaftlichen Übergang des Grundstücks folgenden Monat an.
Rechtsgrundlagen
Die Grundbesitzabgaben werden nach der Abgabenordnung und dem Grundsteuergesetz berechnet.
Formulare und Informationen
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Zuständige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Tag | Uhrzeit |
Montag: | 08:30 - 17:30 Uhr |
Dienstag: | 08:30 - 13:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:30 - 13:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:30 - 17:30 Uhr |
Freitag: | 08:30 - 13:00 Uhr |
Samstag: | 08:30 - 13:00 Uhr |
Tag | Uhrzeit |
Montag: | 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr |
Darüber hinaus können individuelle Termine vereinbart werden!
Tag | Uhrzeit |
Montag: | 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr |
Darüber hinaus können individuelle Termine vereinbart werden!
Tag | Uhrzeit |
Dienstag: | 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr |
Freitag: | 08:30 bis 12:00 Uhr |
Darüber hinaus können individuelle Termine vereinbart werden.