Grundbesitzabgaben: Eigentümerwechsel an einem Grundstück bzw. an einer Eigentumswohnung

Sie haben Ihr Haus verkauft? Oder möchten eine Eigentumswohnung kaufen? Lesen Sie hier, was bei einem Eigentümerwechsel zu beachten ist.

Wenn Sie ein Grundstück kaufen oder verkaufen, wird das Grundstück vom Finanzamt ab dem 1. Januar des folgenden Jahres dem neuen Eigentümer zugerechnet.

Um private Verrechnungen zwischen dem alten und dem neuen Eigentümer hinsichtlich der Grundbesitzabgaben weitgehend überflüssig zu machen, bieten wir Ihnen die Umschreibung zum nächsten auf den wirtschaftlichen Übergang des Grundstücks folgenden Monat an.

Rechtsgrundlagen

Die Grundbesitzabgaben werden nach der Abgabenordnung und dem Grundsteuergesetz berechnet.

Formulare und Informationen

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Zuständige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Fachdienst Bürgeramt

Frau Schäfer

Martina Pfeiffer

Karola Schürholz