Fachdienst Bauordnung (63)
Gehört zu: Fachbereich Planen und Bauen (FB 4)
Die Bauaufsichtsbehörde (Fachdienst Bauordnung) hat bei der Errichtung, der Änderung, dem Abbruch, der Nutzung, der Nutzungsänderung sowie der Instandhaltung baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften und die aufgrund dieser Vorschriften erlassenen Anordnungen eingehalten werden. Folglich stellen die Baugenehmigungsverfahren und die Gefahrenabwehr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung einen Schwerpunkt im Tätigkeitsfeld der Bauaufsichtsbehörde dar.
Nähere Informationen zu den Aufgaben der Bauaufsichtsbehörde der Stadt Lüdenscheid und die richtigen Ansprechpartner finden Sie unter den zugeordneten Bereichen weiter unten auf dieser Seite. Hinsichtlich bauplanungsrechtlicher Fragen wenden Sie sich bitte an den Fachdienst Stadtplanung und Verkehr.
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Tag | Uhrzeit |
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Montag: | 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr |
Donnerstag: | 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr |
Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen.
Über die oben genannten Sprechzeiten hinaus können individuelle Termine vereinbart werden!
Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner:
Stellvertretende Fachdienstleitung/ Bezirk 1 (Gewerbeobjekte u. große Wohngebäude)
E-Mail:
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