Leistungen nach dem SGB XII und AsylbLG
Gehört zu: Fachdienst Soziale Leistungen (50.1)
Das Sachgebiet gewährt Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) und ist darüber hinaus zuständig für die Hilfegewährung an Asylbewerber im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG).
Bitte beachten Sie die besonderen Sprechzeiten im Bereich der Leistungsgewährung nach Asylbewerberleistungsgesetz:
Tag | Uhrzeit |
Dienstag: | 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr |
Donnerstag: | 14:00 bis 16:00 Uhr (vormittags geschlossen) |
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Tag | Uhrzeit |
---|---|
Montag: | 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr |
Darüber hinaus können individuelle Termine vereinbart werden!
Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner:
Herr
Anton
SGB XII (Buchstaben W - Z)
Besondere Wohnformen (Buchstaben A - Z)
E-Mail:
Weitere Informationen
SGB XII (Buchstaben W - Z)
Besondere Wohnformen (Buchstaben A - Z)
E-Mail:
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