Steuern und Gebühren
Gehört zu: Fachdienst Finanzen, Steuern und Beteiligungen (20)
Dieser Bereich ist zuständig für die Gewerbesteuer, Hundesteuer, Vergnügungssteuer, Wettbürosteuer und für die Grundbesitzabgaben. Zu den Grundbesitzabgaben gehören Grundsteuer, Abfallentsorgungsgebühren sowie Straßenreinigungsgebühren.
Bei der Gewerbesteuer und der Grundsteuer ist das Veranlagungsverfahren zweigeteilt. Die Besteuerungsgrundlagen werden für beide Steuerarten vom Finanzamt ermittelt. Von dem Bereich Steuern werden die von der Finanzverwaltung übermittelten Daten ausgewertet und bilden danach die Grundlage für die von ihr erteilten Steuerbescheide. Wenn Sie Ihren Hund an- oder abmelden oder die Plaketten für Ihren Mülleimer austauschen möchten, können Sie gerne auch den Service des Bürgeramtes in Anspruch nehmen. In Steuerangelegenheiten - Gewerbesteuer, Grundsteuer, Vergnügungssteuer - und bei Fragen zu Ihrem Bescheid über die Grundbesitzabgaben wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieses Fachdienstes, die Sie gerne beraten.
Bescheidkopien (für Sie selbst oder als Bevollmächtigte/r für eine/n Dritte/n) können ganz einfach online über das Serviceportal angefordert werden. Die Bezahlung erfolgt insoweit per Lastschrift oder giropay. Die angeforderte Kopie wird anschließend im Portal bereitgestellt und kann dann von Ihnen heruntergeladen werden.
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Informationen zum Datenschutz finden Sie in der Datenschutzerklärung.
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Montag: | 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr |
Darüber hinaus können individuelle Termine vereinbart werden!