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Bürgermeister Sebastian Wagemeyer
Bürgermeister Sebastian Wagemeyer; Foto: Steffen Schulter-Lippern

Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen legt fest, dass die Verwaltung der Gemeinde durch den Willen der Bürgerschaft bestimmt wird. Die Lüdenscheider Bevölkerung wird durch den Rat und den Bürgermeister vertreten, beide wurden im Jahr 2020 jeweils in Direktwahlen für fünf Jahre von den Bürgerinnen und Bürgern Lüdenscheids gewählt. Als Bürgermeister ist Sebastian Wagemeyer Vorsitzender des Rates und hat Stimmrecht, obwohl er selbst nicht Mitglied des Rates ist.

Neben seiner Funktion als Vorsitzender des Rates und damit oberster politischer Repräsentant ist Bürgermeister Sebastian Wagemeyer in Doppelfunktion auch Chef der Verwaltung. Er leitet und verteilt die Geschäfte der Verwaltung, bereitet die Entscheidungen des Rates vor und führt diese unter der Kontrolle des Rates und in Verantwortung ihm gegenüber durch. In Rechts- und Verwaltungsgeschäften ist er der gesetzliche Vertreter der Stadt Lüdenscheid und Dienstvorgesetzter aller in der Verwaltung beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Die Gemeindeordnung hat für die beiden Funktionen des Bürgermeisters eigenständige Vertretungsregelungen geschaffen. Die ehrenamtliche Stellvertretung haben der Erste Stellvertretende Bürgermeister Björn Weiß und der Zweite Stellvertretende Bürgermeister Dirk Franke inne. Die Stellvertretung im Amt für Verwaltungsaufgaben hat der Erste Beigeordnete Fabian Kesseler (Leiter des Fachbereichs Bürgerservice/Soziale Hilfen) inne. 

 

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