Belegungsrecht

Für einige wenige Wohnungen hat die Stadt Lüdenscheid das Belegungsrecht. Das Erst- und Wiederbelegungsrecht wird vom Fachdienst Soziale Leistungen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften nach folgendem Dringlichkeitskatalog ausgeübt. Hierbei ist die Notwendigkeit einer sozial verträglichen Wohnsituation zu gewährleisten, weshalb ein Abweichen von der Reihenfolge der Dringlichkeit im Einzelfall möglich ist.
- Schwangere
- Aktuell von Wohnungslosigkeit betroffene Personen
- Unmittelbar von Wohnungslosigkeit betroffene Personen
- Personen in konfliktbeladenen Wohnverhältnissen
- Personen / Haushalte in unzumutbaren Wohnverhältnissen
- Personen / Haushalte mit geringem Einkommen
- Familienzuführung / Familientrennung
- Wohnungstausch
- Bewohner von beengtem Wohnraum
- Wohnungswechsel aus gesundheitlichen oder altersbedingten Gründen
- Die Miete ist zu hoch
- Alle übrigen Wohnungssuchenden