Lockerungen der Corona-Maßnahmen ab 1. Februar

OP-Maske und Corona-Schnelltest
Ab dem 1. Februar entfällt in NRW die Isolationspflicht für Infizierte sowie die Maskenpflicht im ÖPNV. Symbolfoto: Sven Prillwitz

Am Mittwoch, 1. Februar, tritt eine neue Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen in Kraft, die weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen vorsieht. Die wichtigste Neuerung: Die Isolationspflicht für Infizierte entfällt.

Personen, die sich mit dem Coronavirus infiziert haben, sind künftig nicht mehr dazu verpflichtet, sich in Isolation zu begeben. Infizierten wird jedoch dringend empfohlen mindestens eine medizinische Maske (OP-Maske) oder eine FFP2-Maske zu tragen, sobald sie sich in Innenräumen außerhalb der eigenen Wohnung aufhalten.

Besondere Vorsichtmaßnahmen gelten für Einrichtungen für vulnerable Personen wie Krankenhäuser oder Pflegeheime. Diese dürfen von Infizierten für volle fünf Tage nicht betreten werden. Beschäftigte dieser Einrichtungen, die sich mit dem Coronavirus infiziert haben, dürfen ihre Tätigkeit erst dann wiederaufnehmen, wenn ein negatives Testergebnis vorliegt, frühestens aber nach fünf Tagen.

Auch in Schulen und Kindertagesstätten entfallen die bisherige fünftägige Isolationspflicht im Falle einer Infektion sowie die anlassbezogenen Testungen. Zudem wird die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zum 1. Februar aufgehoben.

Lüdenscheid, 30. Januar 2023