Regionale Lösung für Lkw-Verkehr
Neuregelung im Sinne von Unternehmen und Anwohnern

Das neue Konzept zur Regulierung des Lkw-Verkehrs im Stadtgebiet steht. Danach dürfen Lastkraftwagen die ausgeschilderte offizielle A45-Bedarfsumleitung nur noch in zwei Fällen verlassen: für die An- und Ablieferung von Waren in Lüdenscheid oder wenn sie dem regionalen Wirtschaftsverkehr zuzuordnen sind. Alle anderen Lkw gelten als Durchgangsverkehr - und müssen bei Verstößen mit Bußgeldern rechnen. Die neue Regelung gilt ab sofort und soll während der Vollsperrung der Talbrücke Rahmede und der A45 sowohl die Interessen von Anwohnern als auch von Unternehmen aus der Region berücksichtigen.
Das Verkehrszeichen 253 - ein schwarzes Lkw-Symbol auf weißem Grund, beides umgeben von einem roten Kreis - ist geblieben. Ausgetauscht wurde hingegen die Zusatzbeschilderung darunter. Statt "Lieferverkehr frei" steht hier jetzt "Durchgangsverkehr". Die Botschaft: Lkw, die Lüdenscheid nur durchfahren, müssen den offiziellen Umleitungsstrecken U16 und U39 folgen. Die Verkehrsbeschilderung ist an sämtlichen Hauptverkehrsstraßen zu finden, die von der Umleitung abzweigen, sowie an den gelben Wegweiser-Tafeln.
Davon ausgenommen sind - und das ist die entscheidende Änderung - Lkw-Fahrer, die ihren Start- oder Zielpunkt in einem Radius von 75 Kilometern um Lüdenscheid haben. So ist das Thema Durchgangsverkehr in der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Zur Vereinfachung spricht die Stadt Lüdenscheid vom regionalem Wirtschaftsverkehr. Konkret bedeutet das: Lkw aus den Kreisen Hagen (HA), Gummersbach (GM) und Olpe (OE) sowie aus dem Hochsauerland- (HSK), Ennepe-Ruhr- (EN) und Märkischen Kreis (MK) haben auf den Hauptverkehrsstraßen freie Fahrt. Sie gelten automatisch als Lieferverkehr.
"Whitelist" für regionale Unternehmen entfällt
"Damit kommen wir den Firmen in unserer Region, die unter den Folgen der A45-Vollsperrung leiden, entgegen", erklärt der Fachdienst Verkehrsplanung und -lenkung. Die neue Regelung sei "juristisch sauber geklärt und gut nachvollziehbar". Ein weiterer Vorteil: Sowohl den Unternehmen als auch dem Ordnungsamt wird ein immenser bürokratischer Aufwand erspart. Ursprünglich war angedacht, dass sich heimische und regionale Unternehmen in einer sogenannten "Whitelist" der Stadt erfassen lassen. Die Nummernschilder der entsprechenden Lkw wären dann immer aussortiert worden, sobald der "Enforcement Trailer", ein mobiles und autonom arbeitendes Laser-Messgerät, einen Lastkraftwagen erfasst hätte.
Jetzt müssen nur noch Lkw, die nicht dem regionalen Wirtschaftsverkehr zuzurechnen sind und abseits der Umleitung erwischt werden, kontrolliert werden. Liefern sie hier keine Waren an bzw. holen welche ab, muss das zuständige Unternehmen ein Bußgeld von 100 Euro zuzüglich Bearbeitungsgebühr (28,50 Euro) bezahlen.
Wohngebiete nur für direkten Lieferverkehr freigegeben
Außerdem gilt weiterhin: Wohngebiete abseits der Hauptverkehrsstraßen dürfen Lkw nur dann befahren, wenn sie unmittelbar dort be- oder entladen werden. Darauf weist der Fachdienst Verkehrsplanung und -lenkung ausdrücklich hin. Und ergänzt: "Darüber hinaus gibt es Straßen mit absolutem Lkw-Verbot, die wegen ihrer Breite oder der Topographie für Lkw nicht geeignet und daher für sie gesperrt sind." Ein Beispiel dafür sei die Straße "Karlshöhe".
Von einer guten Lösung spricht Bürgermeister Sebastian Wagemeyer mit Blick auf die neue Lkw-Regelung: "Wir kommen den Unternehmen entgegen, schützen aber gleichzeitig die Anwohner vor dem Durchgangsverkehr."
Lüdenscheid, 19. Mai 2022