Neue Coronaschutzverordnung: Private Feiern nur noch mit maximal 50 Personen erlaubt
Seit Mittwoch, 14. Oktober, gilt eine neue Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Änderungen darin betreffen unter anderem den Umgang mit privaten Feiern.
Im Folgenden sind die wesentlichen Punkte zusammengefasst, die Feierende in Lüdenscheid beachten müssen:
- Private Feiern außerhalb von Wohnungen sind nur bei einem herausragenden Anlass (zum Beispiel Jubiläum, Hochzeit, Taufe, runder bzw. 18. Geburtstag) und mit höchstens 50 Teilnehmern erlaubt.
- Eine Anmeldung für Veranstaltungen bis 50 Personen beim Ordnungsamt ist nicht erforderlich.
- Verlobungen, bestandene Führerscheinprüfungen, Polterabende, Henna-Feiern oder Ähnliches gelten nicht als herausragende Anlässe.
- Feiern mit bis zu 150 Teilnehmern, die für den Monat Oktober geplant sind, und spätestens bis 10. Oktober beim Ordnungsamt angemeldet wurden, dürfen noch stattfinden.
- Ab einer 7-Tages-Inzidenz von 50 sinkt diese Zahl auf 25 Personen.
- Für Feste in Privaträumen gilt der dringende Apell, größere Zusammenkünfte zu vermeiden.
- Nicht erlaubt ist es, private Räume wie zum Beispiel "Scheunen", anderen Personen zur Verfügung zu stellen.
Umgang mit betrieblichen Feiern
Betriebsausflüge und Betriebsfeiern sind nach Paragraph 4 der Coronaschutzverordnung weiterhin zulässig. Dabei müssen allerdings immer die Vorgaben für den jeweiligen Veranstaltungsort (zum Beispiel Gaststätten) eingehalten werden. Auch hier gilt der Apell, größere Feierlichkeiten möglichst zu vermeiden.
Laternenumzüge
- Umzüge mit bis zu zehn Personen sind derzeit ohne Abstand und Maske zulässig, denn im öffentlichen Raum dürfen sich bis zu zehn Personen oder zwei Familien treffen.
- Ab einer 7-Tages-Inzidenz von 50 dürfen nur noch 5 Personen zusammen auf einen Umzug gehen.
- Auch Kita-Gruppen oder Schulklassen dürfen in ihrem gewohnten Gruppenverband gemeinsam auf einen Umzug gehen. Weitere feste Gruppen können mit dem vorgeschriebenen Abstand (1,5 Meter) folgen.
- Die Gruppen dürfen nur von ihren gewohnten Betreuern begleitet werden, nicht von den Eltern. Die Eltern können mit Abstand in Gruppen von maximal zehn Personen dem Umzug folgen.
Lüdenscheid, 14.10.2020