Um die Weiterbildungsbeteiligung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen zu erhöhen, hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW im Januar 2006 das Förderinstrument Bildungsscheck eingeführt. Kleine und mittlere Unternehmen oder deren Beschäftigte können den Bildungsscheck des Landes nutzen, um berufliche Weiterbildungen durchzuführen. Ausgeschlossen hiervon sind rein arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen, rechtlich vorgegebene Nachweise und Angebote zur Erholung.
Der Bildungsscheck deckt bis zu 50% der für die berufliche Weiterbildung anfallenden Schulungs- und Prüfungskosten (max. 500 € pro Teilnehmer und Maßnahme) und kann bei jedem anerkannten Weiterbildungsanbieter eingelöst werden.
Änderungen beim Bildungsscheck ab 31. Mai 2011
Seit Ende Mai 2011 gibt es jedoch Änderungen beim Förderprogramm, um vor allem die Menschen zu erreichen, die sich bisher selten an Weiterbildungen beteiligt haben. So können jetzt auch Beschäftigte ohne Berufsabschluss, Zeitarbeitnehmerinnen- und -arbeitnehmer, Berufsrückkehrer, befristet Beschäftigte und Menschen ab 50, jedes Jahr einen Bildungsscheck beantragen. Bei Beantragung von Bildungsschecks durch Unternehmen, werden diese Beschäftigungsgruppen bevorzugt. Weitere Informationen erhalten Sie, wenn Sie auf die unten aufgeführten Links klicken.
Beschäftigte und Betriebe können den Bildungsscheck bei ausgewählten Beratungsstellen erhalten. Diese Beratungsstellen sind behilflich, die richtige Weiterbildungsmaßnahme auszuwählen und empfehlen mehrere Weiterbildungsträger, die die Maßnahme durchführen können. Bei diesen kann dann der Bildungsscheck eingelöst werden.
Ansprechpartner der VHS Lüdenscheid ist Andreas Hostert (Tel. 17-1209). Terminabsprachen unter Tel. 02351/17-1449 oder 17-2670.