Die Bundesregierung will hiermit den Stellenwert der Weiterbildung erhöhen und mehr Menschen für eine berufliche Weiterbildung mobilisieren. Hierzu wurden drei Alternativen zur Finanzierung von individueller beruflicher Weiterbildung entwickelt:
1.) Den Prämiengutschein in Höhe von max. 500 € können Erwerbstätige erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 25.600€ (oder 51.200 € bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Mindestens die gleiche Summe müssen sie selbst für die Weiterbildung aufbringen.
2.) Mit dem "Weiterbildungssparen" (Spargutschein) wird im Vermögensbildungsgesetz zur Finanzierung von Weiterbildung eine Entnahme aus den Guthaben erlaubt, auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist.
3.) Ein Weiterbildungsdarlehen kann auch bei höheren Einkommen in Anspruch genommen werden. Rechtsgrundlage wird eine Förderrichtlinie sein. Die Regelungen zum Weiterbildungsdarlehen werden im Verlauf des Jahres 2010 in Kraft treten.
Dieses Vorhaben wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert




