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Betreuungen für Erwachsene: Beratung der gesetzlichen Betreuer/-innen

Wir beraten Sie bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben, wenn Sie einen erwachsenen Menschen betreuen.

Für erwachsene Personen, die infolge einer Erkrankung oder Behinderung wichtige, rechtlich relevante persönliche Angelegenheiten nicht mehr eigenständig regeln können, wird u.U. vom zuständigen Amtsgericht eine gesetzliche Betreuungsperson bestellt. In den meisten Fällen handelt es sich hierbei um nahe Angehörige. Sofern eine solche Person nicht zur Verfügung steht, bestellt das Amtsgericht eine/n hauptamtliche/n Betreuer/-in (Berufsbetreuer/-in oder Mitarbeiterin eines Betreuungsvereins). Diese Person kann dann alle in Frage kommenden Angelegenheiten der betreuten Person gemeinsam mit ihr bzw. stellvertretend regeln. Die Bestellung einer gesetzlichen Betreuungsperson erfolgt häufig aufgrund einer entsprechenden Stellungnahme der Betreuungsstellen. Jede/r Bürger/-in kann bei der Betreuungsstelle die Einrichtung einer Betreuung anregen.

Darüber hinaus berät die Betreuungsstelle alle Betreuer/-innen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und informiert über deren Rechte und Pflichten.

Um die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung zu vermeiden, empfiehlt sich die Bevollmächtigung einer Person seines Vertrauens. Bei Existenz einer Vollmacht ist die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung nicht möglich/rechtens.

Kosten

Für die Tätigkeit der Betreuungsstelle entstehen dem/r Bürger/-in keinerlei Kosten. Über mögliche Kosten im weiteren Verfahren, die durch die Tätigkeit der Amtsgerichte entstehen, (Verfahrenspflegschaft, fachärztliche Gutachten) wird ausführlich informiert.

Notwendige Unterlagen

Beim Erstkontakt genügt der Bundespersonalausweis. Bei der Beratung vom Amtsgericht bestellter Betreuungspersonen ist zusätzlich der Betreuerausweis erforderlich.

Rechtsgrundlagen

  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • Betreuungsbehördengesetz (BtBG)
  • Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG) §§ 65 – 69 m

Zuständige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Lothar Petersen

Frau Rapp

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