Sozialhilfe
Hier erhalten Sie Informationen über Sozialhilfe und andere Hilfeleistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII).
Sozialhilfe dient der Sicherung des alltäglichen Lebensunterhaltes inkl. der Miet- und Heizkosten. Sie wird an Personen gewährt, die den notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften (vor allem durch Einsatz ihrer Arbeitskraft) und Mitteln (Einkommen und Vermögen) beschaffen können und ausreichende Hilfe auch nicht von Anderen (z. B. Unterhaltspflichtigen) erhalten.
Weitere Hilfsmöglichkeiten (z. B. Krankenhilfe oder Pflegegeld für Personen, die nicht versichert sind) klären Sie bitte direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter im persönlichen Gespräch.
Der Umfang der Hilfe zum Lebensunterhalt richtet sich danach, was im Einzelfall erforderlich ist. Das bedeutet, dass anders als die sonstigen Sozialleistungen sich die Leistungen der Sozialhilfe der Besonderheit eines jeden Einzelfalles anpassen.

