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Verbraucherinsolvenzberatung

Sie wollen sich über die Möglichkeiten des Verbraucherkonkurses im Rahmen der Insolvenzordnung informieren? Dann lesen Sie bitte hier.

Die Schuldnerberatungsstelle bei der Stadt Lüdenscheid ist als geeignete Stelle im Sinne der Insolvenzordnung (InsO) anerkannt. Die Insolvenzordnung gibt überschuldeten Personen die Möglichkeit des sogenannten Verbraucherkonkurses und somit der Restschuldbefreiung.

Die Schuldnerberatung versucht auf der Grundlage eines Planes im außergerichtlichen Einigungsversuch zwischen Schuldner und Gläubiger einen Vergleich zu schließen. Scheitert der Vergleich, so kann der Schuldner die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und die Restschuldbefreiung bei Gericht beantragen.

Weitere Informationen zum Thema Verbraucherinsolvenzverfahren finden Sie hier:

Darüber hinaus erhalten Sie weitere Informationen auf den folgenden Seiten: 
Pfändungsschutz nur noch auf dem P-Konto ab dem 1. Januar 2012

Ab dem 1. Januar 2012 gibt es Kontopfändungsschutz nur noch auf einem Pfändungsschutzkonto. Dieses gilt sowohl für den Lohn als auch für Sozialleistungen wie Rente, Kindergeld, ALG II und Sozialhilfe.

Die 14-Tagesfrist fällt ersatzlos weg!
  • Bestehende Freigabebeschlüsse werden ab dem 1. Januar 2012 unwirksam.
  • Richten Sie ein P-Konto ein, sprechen Sie vorher mit Ihrer Bank/Sparkasse, welche Unterlagen benötigt werden.
  • Jede Person darf nur ein Konto als P-Konto führen.
    Ein Gemeinschaftskonto (z. B. Eheleute-Konto) darf nicht als P-Konto geführt werden.
  • Die Umwandlung in ein P-Konto ist auch dann noch möglich, wenn bereits Pfändungen zugestellt wurden
    (4 Wochen Frist ab Zustellung des Beschlusses bei der Bank/Sparkasse).
  • Der Grundfreibetrag für jeden Kontoinhaber liegt z. Z. bei 1.028,89 Euro.
    Der Freibetrag kann erhöht werden, je nach Lebenssituation (Kinder, Ehegatten usw.).

Weitere Informationen finden Sie auf den nachfolgenden Seiten der Verbraucherzentrale NRW:

Notwendige Unterlagen

Nachweise über Einkommen, Vermögen und Schulden

Weitere erforderliche Unterlagen erfragen Sie bitte beim zuständigen Sachbearbeiter oder der zuständigen Sachbearbeiterin im Rahmen der Terminabsprache.

Rechtsgrundlagen

  • Insolvenzordnung

Ähnliche Produkte:

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Zuständige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Terminvergabe  (nur vormittags erreichbar!)

Katja Spohr-Özdemir

Nur für Wohnort Lüdenscheid:
(Wohnorte Halver, Herscheid, Meinerzhagen, Schalksmühle und Kierspe siehe unten!)

Buchstaben A, B, I, S - V, X - Z

Renate Mengedodt

Nur für Wohnort Lüdenscheid:
(Wohnorte Halver, Herscheid, Meinerzhagen, Schalksmühle und Kierspe siehe unten!)

Buchstaben C - H, P - R und W

Ulrike Schwarzelmüller

Nur für Wohnort Lüdenscheid:
(Wohnorte Halver, Herscheid, Meinerzhagen, Schalksmühle und Kierspe siehe unten!)

Buchstaben J - O

Jutta Ebert-Wiederspahn

Nur für Wohnorte Halver, Herscheid, Meinerzhagen, Schalksmühle und Kierspe:
(Wohnort Lüdenscheid siehe oben!)

Petra Kayo

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