Verbraucherinsolvenzberatung
Sie wollen sich über die Möglichkeiten des Verbraucherkonkurses im Rahmen der Insolvenzordnung informieren? Dann lesen Sie bitte hier.
Die Schuldnerberatungsstelle bei der Stadt Lüdenscheid ist als geeignete Stelle im Sinne der Insolvenzordnung (InsO) anerkannt. Die Insolvenzordnung gibt überschuldeten Personen die Möglichkeit des sogenannten Verbraucherkonkurses und somit der Restschuldbefreiung.
Die Schuldnerberatung versucht auf der Grundlage eines Planes im außergerichtlichen Einigungsversuch zwischen Schuldner und Gläubiger einen Vergleich zu schließen. Scheitert der Vergleich, so kann der Schuldner die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und die Restschuldbefreiung bei Gericht beantragen.
Weitere Informationen zum Thema Verbraucherinsolvenzverfahren finden Sie hier:
Darüber hinaus erhalten Sie weitere Informationen auf den folgenden Seiten:- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- Bundesministerium der Justiz
- Internetportal der Justiz NRW
| Pfändungsschutz nur noch auf dem P-Konto ab dem 1. Januar 2012 Ab dem 1. Januar 2012 gibt es Kontopfändungsschutz nur noch auf einem Pfändungsschutzkonto. Dieses gilt sowohl für den Lohn als auch für Sozialleistungen wie Rente, Kindergeld, ALG II und Sozialhilfe. Die 14-Tagesfrist fällt ersatzlos weg!
Weitere Informationen finden Sie auf den nachfolgenden Seiten der Verbraucherzentrale NRW: |

