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Wohngeld (Mietzuschuss)

Sie möchten nähere Informationen zur Gewährung von Wohngeld? Hier erfahren Sie mehr.

Wohngeld gibt es als Mietzuschuss und als Lastenzuschuss. Wohngeld erhält nur, wer einen Antrag stellt und die Voraussetzungen für die Wohngeldgewährung nachweist.  

Einen Mietzuschussantrag können insbesondere Mieter einer Wohnung, Inhaber einer Genossenschaftswohnung, Untermieter, Bewohner einer Heimes, mietähnlich Nutzungsberechtigte sowie Eigentümer eines Mehrfamilienhauses (drei oder mehr Wohnungen) für die eigengenutzte Wohnung in diesem Haus stellen. 

Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe ein Wohngeldanspruch besteht, hängt von drei Faktoren ab:  

  • der Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder
  • der Höhe des Familieneinkommens und
  • der Höhe der zuschussfähigen  Miete.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Notwendige Unterlagen

Die für den Antrag auf Wohngeld erforderlichen Unterlagen sind von Ihrem speziellen Einzelfall abhängig. Diese nennt Ihnen Ihr Ansprechpartner bei der ersten Vorsprache.

Rechtsgrundlagen

  • Wohngeldgesetz

Soziales, Lastenzuschuss, Miete, Belastung

Zuständige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Buchstaben A, D - H

Frau Wacker

Buchstaben B, C

Frau Hildebrandt

Buchstaben I, J, L - N

Frau Sümper

Buchstaben K, T - Z

Frau Wenzel

Buchstaben O - S

Frau Förstl

Frau Messer

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