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Wohngeld (Lastenzuschuss)

Sie möchten nähere Informationen zur Gewährung von Wohngeld bzw. Lastenzuschuss? Hier erfahren Sie mehr.

Wohngeld gibt es als Mietzuschuss und als Lastenzuschuss. Wohngeld erhält nur, wer einen Antrag stellt und die Voraussetzungen für die Wohngeldgewährung nachweist.  

Einen Lastenzuschussantrag können insbesondere Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung, einer Kleinsiedlung, einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle und diejenigen, die Anspruch auf Übereignung des Gebäudes oder der Wohnung haben, stellen. Voraussetzung ist, dass der Wohnrauminhaber den Wohnraum bewohnt und die Belastung dafür aufbringt.  

Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe ein Wohngeldanspruch besteht, hängt von drei Faktoren ab:

  • der Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder,
  • der Höhe des Familieneinkommens und
  • der Höhe der zuschussfähigen Belastung.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Notwendige Unterlagen

Die für den Antrag auf Wohngeld erforderlichen Unterlagen sind von Ihrem speziellen Einzelfall abhängig. Diese nennt Ihnen Ihr Ansprechpartner bei der ersten Vorsprache.

Rechtsgrundlagen

  • Wohngeldgesetz

Soziales, Mietzuschuss, Miete, Belastung

Zuständige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Buchstaben A, D - H

Frau Wacker

Buchstaben B, C

Frau Hildebrandt

Buchstaben I, J, L - N

Frau Sümper

Buchstaben K, T - Z

Frau Wenzel

Buchstaben O - S

Frau Förstl

Frau Messer

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