Pflegeberatung
Hier erhalten Sie Informationen zur Beratung in Angelegenheiten der ambulanten, teilstationären, komplementären und stationären Pflege.
Grundlage für die Pflegeberatung ist § 4 des Landespflegegesetzes NRW. Danach sollen Pflegebedürftige, von Pflegebedürftigkeit bedrohte Menschen und ihre Angehörigen trägerunabhängig beraten und über die erforderlichen ambulanten, teilstationären, komplementären und stationären Hilfen informiert werden.
Außerdem erfolgt eine Beratung über die finanziellen Belastungen und über die Leistungen der Pflegekassen.
Eine Vermittlung von Personen in bestimmte Einrichtungen erfolgt allerdings nicht.
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